Rose22
Sehr geehrte Frau Bader, Ich habe eine 6 Jährige Tochter, die die Vorschule in der Schule besucht. Dort gibt es jetzt die Möglichkeit, dass sich Kinder zwei mal die Woche mit einem Stäbchen unter Anleitung selber auf Corona testen. Noch ist dieser Test keine Pflicht aber ab der ersten Klasse schon. Ich gehe davon aus, dass dieser auch in der Vors Jule zur Pflicht wird. Nun ist der Kindesvater gegen die Tests. Ich befürworte diese total, teste mich berufsbedingt auch jeden zweiten Tag. Wir haben das gemeinsame Sorgerecht. Die Kinder gehen nur alle zwei Wochen am Wochenende zum Kindesvater. Ich bin auf die Betreuung in der Schule angewiesen, da ich arbeiten muss. Wie gehe ich jetzt damit um? Eigentlich will ich zum Schutz für Alle dass unsere Tochter auch jetzt schon mit an den Corona Tests teilnimmt. Darf ich das alleine entscheiden obwohl der Kindesvater total dagegen ist? Was passiert wenn ich es trotzdem mache? Ich bedanke mich im Voraus für Ihren Rat
Hallo, zunächst einmal stellt sich die Frage, ob es sich bei der Zustimmung um etwas aus dem Alltag handelt, bei dem Sie seine Zustimmung gar nicht benötigen. Das würde ich hier verneinen, zumal ich aus eigener Erfahrung weiß, dass bei der Einwilligung beider Eltern unterschreiben müssen. Wenn er diese verweigert, würde ich Zack Zack die Zustimmung gerichtlich ersetzen lassen. Ich kann keinen sachlichen Grund erkennen, der gegen das Kindeswohl spricht, wenn man sein Kind testen lässt. Liebe Grüße NB
Ani123
Bei uns ist es so, dass die Schüler, die zur Schule kommen dürfen, sich zuhause testen müssen. Die Testkits gibt es von der Schule aus mit nach Hause. Der erste Test erfolgt in der Schule, weil die Schüler noch kein Testkit zuhause haben. Danach erfolgt es zuhause und die Schüler müssen ein Bild vom negativen Test mitbringen. Wer kein Bild dabei hat darf nicht am Unterricht teilnehmen und muss die Schule verlassen. Schüler, die den Test verweigern, dürfen ebenfalls nicht die Schule besuchen. Die Alternative ist noch Onlineunterricht, weil je nur die Hälfte der Klasse zur Schule kommen darf. Somit ist eine Verweigerung und Onlineunterricht noch möglich. Das entfällt, sobald alle Schüler der Klasse zur Schule kommen dürfen. Dann würde es kein Onlineunterricht geben. Das gleicht dann, wenn man krank ist, und den Unterricht selbständig nacharbeiten muss. Wenn das Kind nicht zur Schule kann muss es zuhause betreut werden. Mit 6 Jahren kann es nicht alleine bleiben. Da frage ich, wer es betreut, während du arbeitest? Übernimmt die Aufgabe dann der KV, weil er nicht möchte, dass sein Kind einen Schnelltest macht? Er kann von dir nicht verlangen, dass du deshalb zuhause bleibst. Dein AG wird das vermutlich auch nicht mitmachen, was evtl. eine Kündigung zur Folge hat. Da frage ich mich, pb der KV dann dir Unterhalt zahlen muss? Ich würde das Gespräch mit dem KV suchen. Ich würde ihn auch fragen, 9b er dann die Betreuung seines Kindes übernehmen möchte, während das Kind wegen des fehlenden Schnelltests nicht zur Schule kann und du arbeitest? Alternativ wäre die Möglichkeit, dass du gekündigt wirst, weil du auf der Arbeit fehlst. Möchte er dir das fehlende Gehalt geben und das so lange, bis das Kind ohne Schnelltest wieder zur Schule kann und du eine neue Arbeit hast? Manchmal hilft es die Realität und deren Folgen zu kennen, um sich aif etwas einzulassen. Schaden, wird es dem Kind nicht. Es wird daran wachsen. Zudem machen es die anderen Kinder auch, was zum sozialen Gefüge beiträgt. Wenn das Kind tage-, wochen-, monatelang nicht zur Schule kann, ist das sozial ausgegrenzt. Ob der das KV das möchte?
la-floe
Moin, Du kannst das alleine entscheiden, da du ja auch für's homeschooling zuständig bist, wenn die Kinder nicht testen. Die Meinung " nicht testen" ist leider zu unpopulär als dass er da eine Chance hätte. flo
WonderWoman
das fällt unter alltagssorge, deswegen brauchst du seine zustimmung nicht. schlimmstenfalls klagt er dagegen, hätte aber mmn keine grosse chance ein entsprechendes verfahren zu gewinnen.
Rose22
Danke erst einmal für die Antworten. Ich kann mir nicht leisten gekündigt zu werden, da ich Alleinerziehend bin und vom Kindesvater keinen Unterhalt bekomme. Das heißt ich brauche meinen Job um unser Leben finanzieren zu können, Der Kindesvater arbeitet nicht und ist zu Hause, aber er ist schon mit zwei Umangstagen am Wochenende häufig überfordert und sagt diese häufig ab. Er ist psychisch krank und somit wenig verlässlich. Außerdem wohnt er 80 km von uns entfernt. Unsere Tochter besucht auch die Notbetreuung in der Schule. Anders würde ich das an schulfreien Tagen gar nicht Regeln können. Sie möchte den Corona Test persönlich machen, war heute traurig, dass sie daran nicht teilnehmen durfte. Ich möchte aber auch nicht riskieren eine Verhandlung am Hals zu haben, daher hier die Nachfrage. Ich bedanke mich bei Allen
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