Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Frage vom 15.08.06

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Frage vom 15.08.06

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Im Moment arbeite ich Teilzeit ca. 20 Std. die Woche und habe eine Tochter von 11 Monaten. Ich bekomme für Sie die 300 Euro erziehungsgeld voll. Jetzt planen wir unser zweites Kind aber ich möchte auch dann gerne wieder teilzeit arbeiten gehen aber so wie ich das verstanden habe bekomme ich dann kein Elterngeld stimmt das? Ich arbeite nur 20 Std. die Woche. Ich verdiene ja das selbe wie vor der Geburt des zweiten Kindes. Stehen mir dann nur die 300 Euro zu oder doc67 %?


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, ist das ältere Kind bei der Geburt des 2. über 24 Mo. gibt es 300 €, wenn Sie gar nicht arbeietn u ansosnten 67 % vom TZ-Lohn. Ist das Einkommen nach der Geburt eines Kindes gesunken und wird innerhalb von 24 Monaten ein weiteres Kind geboren, besteht zusätzlich zum neuen Elterngeld Anspruch auf den Geschwisterbonus. Der Geschwisterbonus wird aus dem Vergleich der jeweils nach dem Einkommen vor der Geburt maximal möglichen Elterngelder für das ältere und für das jüngere Kind gebildet. Die Hälfte dieser Differenz wird auf das Elterngeld des jüngeren Kindes aufgeschlagen Gruß, NB


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