Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader! In meiner Frage vom 07.04. 23.00 Uhr haben Sie mir eine einzeilige Antwort gegeben, die so gar nicht auf meine Fragestellung paßte. Könnten Sie sich die Frage bitte nochmals anschauen? Danke wuermeli
Hallo, weil ich bezug auf die Antwort von Reiner genommen habe. Ja, wenn er es anerkennt kann es den Vatersnamen bekommen. Bei einer Heirat braucht er es dann auch nicht mehr adoptieren. Gruß, NB
Die letzten 10 Beiträge
- Vorzeitige Beendigung der Elternzeit wegen erneuter Schwangerschaft – Frage zur Besoldung und Beschäftigungsverbot (Beamtin in Hessen)
- Stillzeit in der Tierarztpraxis
- Elternzeit
- Urlaub aus Mutterschutz Zeit nehmen
- Rückfrage zu Elterngeld und Partnermonate / Sind Änderungen der Aufteilung Elterngeld / ElterngeldPlus möglich?
- Kinderärztin möchte keine Verordnung für eine KG ausstellen-Gründe?
- Elterngeldantrag, alleinerziehend
- Resturlaub nehmen in Teilzeitarbeit in Elternzeit
- Resturlaub nehmen in Teilzeitarbeit in Elternzeit
- Erneuter Kinderwunsch in Elternzeit