Mitglied inaktiv
Ich bitte euch um Rat, wie es mit der Beantragung der Elternzeit genau aussieht. Was ich weiß, ist dass eine Frau bis spätestens 7 Wochen vor Ende der Schutzfrist die EZ beim AG beantragen muss. Ist das korrekt? Und hierbei handelt es sich um einen Arbeitgeber, der auf die Einhaltung der gesetzlichen Fristen besteht. Wenn die 7-Wochen-Frist zum Ende der Schutzfrist versäumt wurde: 1. wenn die Frau im Anschluß an die Mutterschutzfrist Resturlaub nimmt, kann sie dann wiederum später ihre EZ antreten, bzw. auch später beantragen? Ja/nein? 2. falls sie später EZ beantragen kann, wie geht das genau? Nur immer für ganze Lebensmonate des Kindes? Wenn ihr das zuverlässig beantworten könnt, wäre ich euch dankbar.
Hallo, 1. Ja. Basis-EG muss bis zum 14 LM genommen werden. Wenn sie alleinerzeihend ist, wird es knapp. 2.Ja, LM wegen dem EG, Sie kann natürlich auch mehr nehmen, dann spielen die LM keine Rolle. Liebe Grüße NB
mellomania
hängt bei deiner Frage auch das Elterngeld mit dran? davon hängt ja auch einiges ab, gerade mit urlaub nach mutterschutz (der ja auch genehmigt werden muss...)
Mitglied inaktiv
Ja, es handelt sich schon um Elternzeit mit Elterngeldbezug. Es spricht nichts gegen Urlaubsgewährung. Keine wichtigen betrieblichen Gründe.
Felica
Elternzeit kann mit 7 Wochen Frist mitteilen, muss es aber nicht wenn der AG nicht drauf besteht. Kommt die Meldung zu spät, muss die Zeit bis die 7 Wochen um sind halt entweder gearbeitet werden oder überbrückt. Ja, das geht auch mit Urlaub. Und nein, EZ muss nicht nach Lebensmonaten genommen werden, man kann jedes beliebige Start und Enddatum nehmen zwischen Geburt und dem 3ten Geburtstag bzw 24 Monate (wenn noch nicht genommen) darüber hinaus bis zum 8ten Lebensjahr. Lebensmonate spielen lediglich beim Thema Elterngeld eine Rolle, nicht aber bei der EZ.
Mitglied inaktiv
Ok, also angenommen, eine Frau hat 8 Wochen Schutzfrist, danach 6 Wochen Urlaub. Dann kann die Elternzeit 7 Wo vor Ende des Urlaubs beantragt werden, also 1 Woche vor Beginn des Urlaubs. Denn AG besteht auf die Einhaltung der gesetzlichen Fristen. Wie verhält es sich dann mit dem Elterngeld? Wieviele Monate Anspruch hat sie auf Elterngeld?
mellomania
insgesamt 12 monate. als alleinerziehende 14. die ersten beiden monate sind als elterngeldmonate durch den mutterschutz bereits verbraucht. ich spreche von basiselterngeld.
Ally79
Muss Basiselterngeld nicht bis zum 14. Monat verbraucht sein?
MamavonMia123
Ja, bis zum 14. Lebensmonat kann Basis EG bezogen werden (das käme aber bei nicht alleinerziehend hier hin...). Anschließend müsste ansinsten der Rest als EG plus verbraucht werden. Auch zu beachten ist, ob und wie das Basis EG in (hier:) LM 4 (nach 6 Wochen Urlaub) mit dem Gehalt aus dem Urlaub verrechnet wird. Vielleicht kann dazu jemand etwas sagen, der es genau weiß? Da der Geburtstermin vermutlich nicht der 1. des Monats ist.. Sollte das Kind zB am 20. des Monats Geburtstag haben und ab dann gibt es EG... Wie verhält es sich mit einer Verrechnung des Gehalts aus dem Urlaub von 1.-19. des Monats?
Mitglied inaktiv
Es geht hier um Elterngeldbezug in Höhe des Höchstsatzes von ca. 1880 €. Werden die Urlaubswochen dann irgendwie verrechnet? Bitte schreibt dazu mehr. Wenn die Elternzeit erst 3,5 Monate nach Geburt beginnt, wie lange besteht Anspruch auf Elterngeld?
KielSprotte
Die 1880,-- Euro verstehe ich nicht. Höchstsatz sind 1.800,-- Euro, wenn Geschwisterbonus, dann 10% vom EG, also 1980,-- Euro. Lohnfortzahlung wg. Urlaub wird wie normales Gehalt gewertet und entsprechend gegen das EG gerechnet. Bei Basis EG sind die Hinzuverdienstgrenzen sehr gering. Wenn Höchstsatz EG, muss das Gehalt entsprechend hoch sein und somit über der Grenze. Einfach mal den EG-Rechner bemühen.
Mitglied inaktiv
Kielsprotte, danke für den Hinweis. Die Frau bezieht auf jeden Fall den Höchstsatz, da sie gut verdient. Wir hoch der Satz genau ist wußte ich nicht. Aber meine Frage: wenn sie doch die EZ erst nach dem Urlaub, also 3,5 Mon. nach Geburt nimmt, warum werden dann Gehaltsbezüge aus den Wochen nach der Schutzfrist beim ET gegengerechnet? Da hat sie doch keine Elternzeit. Oder wo hab ich einen Denkfehler?
Mitglied inaktiv
Elterngeld wird doch nach Lebensmonaten bezahlt. Zum Beispiel ET 24.03 Lebensmonat dann 24.03-23.04 Lohn/Gehalt doch nach 1.* - 31.*
Mitglied inaktiv
Ach jetzt habe ich was verstanden! Das ist also dann ein Problem, wenn man EZ nicht nach Lebensmonaten nimmt. Dann kann es passieren, dass in einem Monat von EG Bezug das EG mit Einkommen verrechnet wird und ganz wegfällt. Da das Einkommen mindestens doppelt so hoch ist wie das EG, .... DANKE an alle!
Mitglied inaktiv
Genauso ist es.... Die Gehalt Monate stimmen nicht mit den Lebensmonaten überein. So wird immer was beim Elterngeld gegengerechnet.
Felica
Das Problem beginnt bereits im 2ten Lebensmonat. Denn der Mutterschutz ist mindestens 8 Wochen. Wenn das Kind genau am ET kommt, was fast nie der Fall ist. Da aber Lebensmonat 1 und 2 auf jeden fall der Mutter zugesprochen wird, ein Lebensmonat aber meist etwas über 4,5 Wochen beträgt, hätte sie im zweiten Lebensmonat, wenn Kind pünktlich kommt, fast eine Woche Einkommen. Den Urlaubsentgelt wird als Einkommen gewertet. Das würde beim Basis-EG - und das muss Frau im ersten und zweiten Lebensmonat nehmen, mit dem EG verrechnet das sonst noch zusätzlich zum Mutterschaftsgeld gezahlt wird. Verschiebt sich der ET, so das der Mutterschutz in den 3ten Lebensmonat reinrutscht weil die Tage angehangen werden, dann verliert sie da richtig Geld. Urlaub im Anschluss an den Mutterschutz zu nehmen ist immer die blödeste Idee. Man zahlt nur drauf. Besser erst das EG nehmen nach dem Mutterschutz und dann erst den Urlaub. Danach kann man, wenn man es richtig ausgerechnet hat und der AG sich dann auch nicht anders besinnt, die restliche EZ nehmen. Birgt aber einmal die Gefahr das man im Urlaub gekündigt werden kann und zweitens das der AG selbst dann, wenn Urlaub genehmigt ist, sich nicht daran halten muss mit der entsprechenden Begründung.
Mitglied inaktiv
Das war jetzt wirklich eine interessante Abhandlung. Danke dafür. Nur in einem Punkt will ich dir widersprechen. Wenn sich der ET verzögert (verspätet), dann wird die gesamte Mutterschutzfrist länger. Dann wird das Mutterschaftsgeld mehr. In der Summe ist es doch kein Verlust, sondern ein Gewinn. Wenn eine Frau aber vorzeitig entbindet, dann wird die nachgeburtliche Schutzfrist länger als 8 Wochen und nur dann kommt es zu der Konstellation, dass das EG geringer wird. Bedenke es gibt Konstellationen mit 12 Wochen Schutzfrist nach Geburt. Da das Mutterschaftsgeld mit AG Zuschuß um 1/3 höher ausfällt als das EG ist man mit längerer Schutzfrist finanziell besser gestellt als bei nur EG-Bezug. Übrigens kann sie im Urlaub nicht gekündigt werden, denn der fällt in die 4-Monate Kündigungsschutzfrist nach Geburt rein. § 17 MuSchG.
Felica
Also mir wurde die Woche Mutterschaftsgeld nachgezahlt, mit der zweiten Zahlung der KK bzw AG-Anteil durch den AG. Weil Kind eine Woche nach ET geboren. Ergebnis, mehr Mutterschaftsgeld, weniger Elterngeld. Klar positiv für mich, weil in meinem Falle Mutterschaftsgeld höher wie Elterngeld. Das ist aber nicht immer der Fall. es gibt durchaus, wenn auch nicht so oft, Fälle wo das EG höher ist. Das mit dem Urlaub bezog sich darauf das sie erst das EG verbraucht und dann Urlaub nimmt. Wenn Kind 1 Jahr alt ist, sind die 4 Monate nach Geburt ja lange vorbei. Und da eher keine EZ - weil ja VZ-Urlaub - gibt es auch keinen Kündigungsschutz.
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