Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Frage an alle wegen BV vom FA

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: Frage an alle wegen BV vom FA

Ani.Me

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Moin, habe eine theoretische Frage. Mehrere von euch schreiben, dass ein Frauenarzt bei arbeitsplatzbedingter Berufsunfähigkeit kein BV ausstellen darf. Dies muss scheinbar der Arbeitgeber ausstellen. Aber (!) einige Ärzte scheinen es ja zu tun. Was passiert denn dann? Wobei liegt da das Problem? Hat es nicht dieselbe Konsequenz? Die Arbeitnehmerin bliebt zu Hause, bekommt Gehalt, der Arbeitgeber bekommt ihr Gehalt erstattet? Frage aus Interesse, weil es hier oft heiß diskutiert wird.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, der Arzt macht sich uU schadensersatzpflichtig. Das BV ist uU unwirksam. Liebe Grüße NB


mellomania

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also. zum einen gibt es keine arbeitsplatzbedingte berufsunfähigkeit. es gib das ärztliche bv §16 absatz3 (früher §3). das sind medizinische Gründe, die nichts mit dem arbeitsplatz zu tun haben dann gibt es eben das bv vom AG NACH erstellung der gefährdungsbeurteilung und wenn überhaupt keine möglichkeit besteht, den arbeitsplatz anzupassen oder ersatztätigkeit zu beschaffen. es gibt frauen, die beim arzt dinge erzählen, um eben ein bv zu erhalten, gerade wenn der AG sich da etwas sperrt oder die dame eben ein bv gerne hätte, gerade weil bezahlt daheim und diese ärzte stellen das dann einfach aus. entweder aus unwissenheit oder aus gefälligkeit. es ist aber faktisch falsch, wenn der arzt dies tut. die krankenkasse kann das prüfen. das könnte, wenn eine gefälligkeit nachgewiesen wird, zivilrechtliche und oder strafrechtliche konsequenzen haben. § 278 Strafgesetzbuch. die Umlagekasse ist bei beiden BV die gleiche, u2 das problem liegt einfach darin, dass der AG die möglichkeit haben MUSS und HAT, den arbeitsplatz umzugestalten und oder ersatztätigkeit zu schaffen. wenn der arzt nun ein bv ausstellt, pfuscht er dem AG sozusagen ins handwerk.


drosera

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Hi, wenn rauskommt, dass sie Mitarbeiterin durch eine Versetzung hätte weiter arbeiten können, dann fordert die Krankenkasse die Umlage zurück. M.W. von der Arbeitnehmerin. Nicht vom Arzt. Nicht vom AG. Und schon hat eine Schwangere ein hohes Interesse daran, dass das BV korrekt ist.


Johidesi

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Ich kann nur von mir sprechen. Ich habe das BV vom FA bekommen, hätte es aber sonst auch sofort vom AG bekommen (ambulanter Pflegedienst).


mellomania

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dann war deins falsch. wäre es kontrolliert worden, wärst du eventuell der mops gewesen. eben genau das sind die falschen bv. dein arzt hätte das nie ausstellen dürfen. der AG hingegen schon, wenn eben die rechtliche grundlage stimmt und die vorgaben, also GFBU, eingehalten wurden.


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