Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Formblatt für EZ? Tantieme in EZ?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: Formblatt für EZ? Tantieme in EZ?

Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Hallo FRau Bader, ich habe eine FRage zur EZ: meine erste Tochter wurde am 11.4.2001 geboren, meine zweite am 19.11.2003. Seit dem 1.5.2002 war ich wieder in TZ tätig, bis zum Beginn des Muschu. Wie verhält es sich mit der EZ: Bis wann muss ich diese meinem AG melden. Was muss alles in dem Brief stehen. Gibt es dafür "Formtexte"? Ich möchte zunächst für 2 JAhre EZ beantragen. Und mir das 3. Jahr evtl. für die sChule aufsparen. Was ist mit dem ERhalt von Tantiemen fürs Vorjahr? Habe ich da einen Anspruck drauf? Vielen Dank für die Antwort Sabine


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, es gibt meines Woissens nach keinen Vordruck,. Schreiben Sie genaue Daten und biten um Zustimmung, das 3. Jahr bis zum 8. LJ aufzuheben. Tantiemen hängen vom Vertrag ab. Gruß, NB


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Hallo FRau Bader, nochmal der erste Teil meiner FRage zur EZ: meine erste Tochter wurde am 11.4.2001 geboren, meine zweite am 19.11.2003. Seit dem 1.5.2002 war ich wieder in TZ tätig, bis zum Beginn des Muschu. Wie verhält es sich mit der EZ: Bis wann muss ich diese meinem AG melden. Von wann is wnan geht die EZ? Vielen Dank sabine


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Hallo Du mußt die EZ ganz normal wie beim ersten Kind auch wenn Du sie direkt an den Mutterschutz nehmen willst 6 Wochen vorher schriftlich beantragen ! Sie geht von der Geburt bis einen Tag vor dem 3. Geburtstag des 2.Kindes !


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.