milf2019
Hallo, ich habe zu folgender Frage noch eine Rückfrage: https://www.rund-ums-baby.de/recht/Elterngeld-Plus-Bezug-und-Einkommensanrechung_208802.htm Und zwar: Mein Bezugszeitraum war/ist wie folgt: 1-6 LM Basis EG 7-9 LM EG Plus 10-11 LM KEIN BEZUG/PAUSIERT 12-13 LM Papa Basis EG 14 LM KEIN BEZUG/PAUSIERT 15-23 LM EG Plus 1.) Das Einkommen, in den Monaten, wo ich vom Elterngeldbezug pausiert habe zählt aber definitiv nicht mit in den Durchschnitt, korrekt? 2.) D.h. bei mir würde der Schnitt jew. aus 6 Mon. Basis-EG und 12 Mon. EG Plus gebildet, oder? Geschieht dies getrennt oder zusammen (18 Mon.)? 3.) Werden diese Zeiträume wegen der Pause getrennt betrachtet oder die gesamten Bezugsmonate zusammengezählt? 4.) Frau Bader, was genau meinen Sie mit vor Arbeitsantritt auszahlen lassen? Danke und beste Grüße!
Hallo, bitte die Hinweise lesen. Das kann ich Ihnen hier nicht beantworten. Liebe Grüße NB
Dojii
1. Ja, solange du dich exakt an die Lebensmonate gehalten hast. 2. Getrennt. Das Einkommen der 6 Basismonate wird gleichmäßig auf die 6 Basismonate verteilt und das Einkommen der 12 Plus Monate gleichmäßig auf die 12 Plusmonate. 3. Gleiche Elterngeldarten werden zusammengefasst, egal ob dazwischen eine Pause ist oder nicht.
Dojii
4. Frau Bader meinte sicher es wäre besser, wenn du dir die Einnahmen nach Möglichkeit gezielt VOR Beginn des Elterngeldes zahlen lässt, um eben einer Anrechnung im Elterngeld zu entgehen.
Paulinchen83
4. Ich hatte sie so verstanden, dass du dir die größere Summe während der pausierente LM 10-14 auszahlen lässt weil sie da nicht zählen. (Taggenauer Geldeingang zählt). Wenn der Vater EG bezieht hast du ja auch keinen Bezug.
Die letzten 10 Beiträge
- Jobcenter macht Druck
- Regelung Umgangsrecht
- Schulunfall - Brille beschädigt - wer zahlt?
- Mutterschaftsgeld und Elterngeld nach Krankengeld
- Mutterschutz von Kind 2 beginnt ca. 6 Wochen nach Ende Elternzeit von Kind 1
- Wie formuliert man Widerspruch fürs Amtsgericht.. dringend
- Namensänderung
- Ausklammern aufgrund Schwangerschaftsbedingterkrankschreibung
- Kündigung in Elternzeit
- Steuerklassenwechsel im Beschäftigungsverbot