Janina2611
Sehr geehrte Frau Bader, Dr. Bluni wies mich darauf hin Sie zu kontaktieren. Ich arbeite vollzeit in einem Sanitätshaus und muss täglich mehrfach mit Sprühdesinfektion arbeiten. In 100 g sind als Wirkstoffe enthalten: 20 g 2-Propanol, 10 g Ethanol, 0,2 g Benzalkoniumchlorid, 0,01 g Glucoprotamin® Er sagte dies ließe sich wahrscheinlich nicht mit dem Mutterschutzgesetz in Einklang bringen. Ich habe sowieso viel Stress auf der Arbeit, da ich in der Filiale mit meinem Chef alleine arbeite. 2 Mal die Woche arbeite ich in einer anderen Filiale, dort bin ich ebenfalls mit einer Kollegin alleine und diese hat bald 3 Wochen Urlaub. Ich bin in der 17.ssw. Was kann ich tun? Liebe Grüße
Hallo, wenden Sie sich an das Gewerbeaufsichtsamt und schildern Sie den Fall. Ich denke nicht, dass das zulässig ist. Liebe Grüße NB
Andrea6
Solche Sprühnebel einzuatmen ist für Niemanden gesund,ob schwanger oder nicht. Sinnvollerweise benutzt man einen Mundschutz oder/und reinigt die Gegenstände durch Abwischen mit Desinfektionslösung. Die Wischdesimfektion ist in diesem Bereich der Sprühdesinfektion sowieso vorzuziehen.
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