Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Flächendesinfektion

Frage: Flächendesinfektion

Janina2611

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Sehr geehrte Frau Bader, Dr. Bluni wies mich darauf hin Sie zu kontaktieren. Ich arbeite vollzeit in einem Sanitätshaus und muss täglich mehrfach mit Sprühdesinfektion arbeiten. In 100 g sind als Wirkstoffe enthalten: 20 g 2-Propanol, 10 g Ethanol, 0,2 g Benzalkoniumchlorid, 0,01 g Glucoprotamin® Er sagte dies ließe sich wahrscheinlich nicht mit dem Mutterschutzgesetz in Einklang bringen. Ich habe sowieso viel Stress auf der Arbeit, da ich in der Filiale mit meinem Chef alleine arbeite. 2 Mal die Woche arbeite ich in einer anderen Filiale, dort bin ich ebenfalls mit einer Kollegin alleine und diese hat bald 3 Wochen Urlaub. Ich bin in der 17.ssw. Was kann ich tun? Liebe Grüße


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, wenden Sie sich an das Gewerbeaufsichtsamt und schildern Sie den Fall. Ich denke nicht, dass das zulässig ist. Liebe Grüße NB


Andrea6

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Solche Sprühnebel einzuatmen ist für Niemanden gesund,ob schwanger oder nicht. Sinnvollerweise benutzt man einen Mundschutz oder/und reinigt die Gegenstände durch Abwischen mit Desinfektionslösung. Die Wischdesimfektion ist in diesem Bereich der Sprühdesinfektion sowieso vorzuziehen.


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