Britta_95
Sehr geehrte Damen und Herren, mein Arbeitgeber verlangt den Firmenwagen, den ich mit 1% versteuere zurück, bei Beginn des Mutterschutzes. Da mein Nettoentgelt sich bei der Berechnung des Mutterschaftsgeld, bei Abgabe des Firmenwagens sich ja normalerweise erhöhen würde, wollte ich Sie fragen welche Berechnung nun richtig ist. Gilt das Nettoentgelt für die Berechnung des Mutterschaftsgeld, bei dem mein Firmenwagen noch einberechnet ist oder habe ich durch Abgabe des Firmenwagens mehr Nettogehalt (was ich sonst für den Firmenwagen bezahlen würde), was sich auf die Berechnung des Mutterschaftsgeld positiv auswirken würde? Mit freundlichen Grüßen
Hallo, der Firmenwagen ist, je nach Vertrag, Bestandteil des Lohnes und wird üblicherweise bis zum Ende des Mutterschutzes behalten. Wenn nicht, muss der Arbeitgeber diesen geldwerten Vorteil mit auszahlen, da Sie ansonsten einen Nachteil hätten. Liebe Grüße NB
MamavonMia123
Das mag dir jetzt nicht wirklich helfen, aber ich kenne es nur so, daß der Dienstwagen (der auch privat genutzt wird) erst zum Ende des MS abgegeben werden muss.
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