Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Feiern fotografieren

Frage: Feiern fotografieren

Micha12

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Meine Tochter ist gerade eins geworden. Ich kenne es nicht anders es war üblich Feiern zu fotografieren. Nun gut klar hat mit Handy dies über Hand genommen. Doch nun gut muss ich in Stillgruppe, Krabbelgruppe etc. Immer die schriftliche Erlaubnis einholen zu fotografieren . Wie ist es wenn unbeabsichtigt da ein Kind drauf ist . Man ist so stolz auf die ersten Momente wie Nikolaus und dann heisst es Smartphone eingepackt lassen? Warum sind dann Kindergeburtstage was anderes ( beim einen darf wohl fotografiert werden) . Wie ist die Abtrennung öffentlich und privat .


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, ist nicht mein Thema, mehr als meine Vorrednerrinnen kann ich dazu auch nicht sagen. Liebe Grüße NB


mamavonbaby

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ja dann schau halt in der Öffentlichkeit, das du die anderen Kinder/Menschen nicht mit drauf hast. Ein Kindergeburtstg ist im Gegenzug eine private Feier und es ist üblich das dabei Erinnerungsbilder gemacht werden. In der Krabbelgruppe, ist ja auch in dere Regel ein Elternteil dabei, daknn man auch einfch fragen, ob man ein Bild machen kann


BlueJasmine

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Leidiges Thema, das aufgrund von Unkenntnis oft in ein "man darf gar nichts mehr" umschlägt. Viele glauben, dass andere keine Fotos von einem machen dürfen, wenn sie dafür nicht ausdrücklich ihre Erlaubnis geben. Das ist aber ein Irrglaube. Das "Recht am eigenen Bild" bezieht sich auf die Veröffentlichung eines Bilds, nicht aber auf dessen Entstehung. Heißt: Wenn ein Foto veröffentlicht wird (z.B. auf Social Media Plattformen), dann braucht es das Einverständnis der abgebildeten Personen. Das Machen eines Fotos als Privatperson für den rein privaten Zweck kann dir hingegen niemand verbieten. Die berühmtberüchtigte Datenschutzverordnung greift nämlich nicht für Privatpersonen - sofern die Bilder dem Abgebildeten nicht seine Würde nehmen (z.B. Foto des Intimbereichs oder wenn jemand schwer verletzt auf der Straße liegt) oder in die Privatsphäre eindringen (z.B. über den Gartenzaun Menschen auf ihrem Grundstück oder durch ein Fenster fotografieren). Wenn du nun in einer Krabbelgruppe bist, dann hat natürlich der Veranstalter das Hausrecht und kann bestimmen, ob Fotos gemacht werden dürfen oder nicht. Wenn Fotos nicht erlaubt sind, macht aber auch das Einholen einer schriftlichen Erlaubnis keinen Sinn. Wenn Fotos erlaubt sind, brauchst du keine schriftliche Erlaubnis einzuholen; selbst wenn auf dem Fotos nur ein fremdes Kind wäre. Wenn auf dem Foto dein Kind im Fokus ist und die anderen Kinder nur "Beiwerk" schon einmal gar nicht. Kurz fragen, ob es für alle okay ist, wenn du ein Foto machst (ohne der Absicht, das Bild zu veröffentlichen) schadet bezüglich der Stimmung bestimmt nicht, aber rechtlich gesehen kann dir niemand verbieten, für deinen Privatgebrauch Fotos zu machen.


User-1736455377

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Bspl.: ich fotografiere mein Kind beim Turnen und habe dabei ein anderes Kind ganz klar erkennbar mit drauf. Die Eltern des anderen Kindes müssten sich auf deine bloße Aussage "schicke ich an niemand anderen/lade ich nirgendwo hoch" etc verlassen. Kontrollieren können sie das aber idR nicht. Und da ist dann eine Grauzone, wo es meines Wissens nach sehr wohl schon Entscheide gab, dass man es genau deswegen eben nicht einfach ohne Einverständnis darf. Ich persönlich möchte auch nicht, dass unser Kind auf irgendwelchen Fotos von Fremden ist, die dann rumgezeigt und idR eben doch verbreitet werden. Und sei es nur das übliche "oh, das ist aber ein schönes Foto von x - schickst du mir das bitte?" von zB der Oma. Und zack, bist du dabei das Recht am Bild wirklich zu verletzen. Das kannst du auch nicht mit früher vergleichen - da gab es eben nur Kameras und "echte" Fotos.Die wurden zwar rumgezeigt, blieben aber dann zu Hause im Album. Genau diese Sicherheit hast du mit Smartphones eben nicht mehr. Aber ganz ehrlich: so schwierig, sein Kind auch beim Turnen, Krabbelgruppe etc einzeln aufs Bild zu bekommen, ist es ja wohl nicht. Oder so zu fotografieren, dass die anderen Kinder nicht ständig klar erkennbar mit im Vordergrund sind.


Micha12

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Vielen Dank für die Antworten , also da das Hausrecht nichts vorgibt kann ich fotografieren nur darf ich es eben in WhatsApp meinen Bekannten nicht für 24 h zeigen , alles andere würde ich ohnehin nicht tun. Da können Erzieher als Mamas ( kennen sich da bestens aus ) noch so sauer sein. Also könnte man quasi der erste Spielkamerad mit aufs Foto nehmen nur muss es eben innerhalb unserer Familie bleiben. Klar nehme ich natürlich Erinnerungen hauptsächlich für mein Kind auf. Doch gehört es eben für mich wie früher Klassenfotos auch dazu die zu machen . Doch im Prinzip hat man durch die Rechtslage weniger Gruppenbilder wie früher.


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