Mitglied inaktiv
Liebe Frau Bader, da haben wir uns wohl mißverstanden. Mein Arbeitgeber weiß nichts von der IVF-Behandlung, habe mich dieses Mal (früher ja) nicht "geoutet", bin halt nur längere Zeit "krank" (IVF mit anschl. Schwangerschaft, dann aber leider MA mit Ausschabung). Aufgrund der wiederholten Fehlzeiten möchte er nun die Untersuchung beim Betriebsarzt zwecks Gesundheitsprognose, will mir lt. Schreiben die Möglichkeit geben eine mutmaßlich negative zu widerlegen. Wenn ich dort die tatsächliche Ursache nennen würde und - wie vom AG gewünscht - den Betriebsarzt von der Schweigepflicht entbinde, habe ich Sorge Schwierigkeiten zu bekommen. Weiß nicht wie ich mich verhalten soll. Kann ich sagen, möchte nicht über den Grund der Krankmeldung sprechen? Liebe Grüße! Marie
Hallo, meine Meinung: Der Betriebsarzt dient dem Schutz des AN und nicht als Beweismittel für den AG, den AN nicht weiter beschäftigen zu wollen (nichts anderes ist eine negative Prognose). Liebe Grüsse, NB
Die letzten 10 Beiträge
- Unterhaltsvorschuß
- Urlaubsanspruch von Alturlaub nach Elternzeit
- Beschäftigungsverbot
- Auslauf befristeter Vertrag während Elternzeit
- Auslauf befristeter Vertrag während Elternzeit
- Elterngeld Berechnung bei zweiten Kind mit einem Abstand von drei Jahren
- Unfall in der Kita
- Teilzeit in Elternzeit
- Fachleiterzulage Beschäftigungsverbot
- Kostenübernahme entbindung