Mitglied inaktiv
Guten Morgen! hatte vor 1 woche eine fehlgeburt in der 12ssw.WAs ist denn jetzt mit der arbeitsstelle?Wenn der arzt(Frauenarzt) mich krankschreibt und dann mein ahusarzt mich für langere zeit kranksvchreibt können sie mir nicht kündigen?geht das denn auch?Bin im moment sehr labil und habe auch keine kraft zu arbeiten.Kann der hausarzt mich für längere zeit krankschreiben?Wenn ich weiter geld bekomme6 wochen von der firmaund danach von der kk.können die was machen?Hoffe sie können mir helfen
Hallo, nur der Arzt kann über die Krankschreibung entscheiden. Der AG kann ansonsten nur nach den normalen Regeln kündigen, es besteht kein besonderer Kü-Schutz. Eine Fehlgeburt löst kein BV aus. Liebe Grüsse, NB
Die letzten 10 Beiträge
- Berechnung Mutterschutzlohn im Beschäftigungsverbot
- Beendigung Teilzeit während Mutterschutz
- Erbe bei eventuellem Tod des Kindsvater
- Elterngeld für ausländische Eltern
- Beitragsfreie Kranken- und Pflegeversicherung bei Wechsel von Basis Elterngeld (Elternteil 1) auf Partnermonate (Elternteil 2) im Elterngeld
- Betreuung bei Kommunikationsproblemen zwischen den Eltern
- Beschäftigung bei einem anderen AG während der EZ
- Beschäftigung bei einem anderen AG während der EZ
- KM will alles kontrollieren.
- Bürgergeld Reform