Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

EZ

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: EZ

Mitglied inaktiv

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Sehr geehrte Frau RA Bader, ich habe mir vom 17.11.2018 bis 16.11.2020 Elternzeit genommen. Die Schutzfrist für Mutterschaft war vom 10.8.18 bis 16.11 2018. Geb.Kind.7.9.18 Gerne würde ich aber länger bei meiner Tochter bleiben. Ist das möglich, obwohl November 2020 schriftlich damals mit dem AG vereinbart wurde? Bis wann (gerne mit Datum) muss ich spätestens den AG schriftlich informieren? Und bis wann genau (gerne mit Datum) kann ich Elternzeit max. nehmen? Sobald ich EZ hatte - bekam ich ein Schreiben vom AG, dass mir während der EZ kein Urlaub zusteht. Ist das korrekt? Herzlichen Dank für Ihre Mühen.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, 1. Sie können die EZ verlängern, da muss der Ag nicht zustimmen 2. Jeden Monat, den Sie komplett in EZ sind, bekommen Sie keinen Urlausbanspruch, § 17 BEEG Liebe Grüße NB


Mitglied inaktiv

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Ja in jeden Monat in reiner Elternzeit kann der AG den Urlaubsanspruch kürzen. Das hat er dir so mitgeteilt. Deine Elternzeit kannst du problemlos verlängern, weil du 2 Jahre im ErstAntrag gemeldet hast. Das kannst du jetzt schon machen


luvi

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Hallo, Elternzeit kannst du längstens bis zum 06.09.2021 nehmen. Am dritten Geburtstag deines Kindes musst du wieder zum Arbeiten beginnen. LG luvi


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