Auda1922
Guten Morgen, mein Mann möchte nur einen Monat oder eventuell sogar nur 3 Wochen Elternzeit nehmen. Daher beantragen wir auch kein Elterngeld, da er sonst zwei Monate nehmen müsste. Ich bin davon ausgegangen, dass dann der Zeitraum frei wählbar wäre. Baby ist am 10.10 geboren und er möchte ab dem 25.09 in Elternzeit (unbezahlt) gehen. Nun kennt es sein AG so nicht. Ihm wurde gesagt, dass man zwei Monate nimmt und dann jeweils auf das Geburtsdatum bezogen. Aber das gilt doch nur, wenn man Elterngeld bezieht oder habe ich einen Denkfehler? Des Weiteren wäre auch wichtig zu wissen, ob sich dann auch sein Urlaubsanspruch kürzt bei drei Wochen oder einem Monat Elternzeit? Ablehnen darf er die Elternzeit nicht oder? Bitte um Hilfe. Vielen Dank im Voraus. Vg aus
Hallo, wenn er kein Eg beziehen möchte, kann er Anfangs- und Enddatum willkürlich festlegen. Liebe Grüße NB
Suomi
Elternzeit kann man unabhängig vom Elterngeld nehmen und dann auch unabhängig vom Geburtsdatum. Wann man die EZ beginnt vom Datum her kann man frei wählen. Der AG verwechselt oder vermischt da sicher EG und EZ. Bei 3 Wochen EZ kann der Urlaub nicht gekürzt werden. Der darf nur anteilig gekürzt werden für jeden vollen Monat den man in EZ ist. Wenn Dein Mann bspw EZ vom 01.09. bis 30.09. nimmt, kann der AG den Urlaub kürzen.
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