Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

EZ unabhängig von EG

Frage: EZ unabhängig von EG

Auda1922

Beitrag melden

Guten Morgen, mein Mann möchte nur einen Monat oder eventuell sogar nur 3 Wochen Elternzeit nehmen. Daher beantragen wir auch kein Elterngeld, da er sonst zwei Monate nehmen müsste. Ich bin davon ausgegangen, dass dann der Zeitraum frei wählbar wäre. Baby ist am 10.10 geboren und er möchte ab dem 25.09 in Elternzeit (unbezahlt) gehen. Nun kennt es sein AG so nicht. Ihm wurde gesagt, dass man zwei Monate nimmt und dann jeweils auf das Geburtsdatum bezogen. Aber das gilt doch nur, wenn man Elterngeld bezieht oder habe ich einen Denkfehler? Des Weiteren wäre auch wichtig zu wissen, ob sich dann auch sein Urlaubsanspruch kürzt bei drei Wochen oder einem Monat Elternzeit? Ablehnen darf er die Elternzeit nicht oder? Bitte um Hilfe. Vielen Dank im Voraus. Vg aus


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, wenn er kein Eg beziehen möchte, kann er Anfangs- und Enddatum willkürlich festlegen. Liebe Grüße NB


Suomi

Beitrag melden

Elternzeit kann man unabhängig vom Elterngeld nehmen und dann auch unabhängig vom Geburtsdatum. Wann man die EZ beginnt vom Datum her kann man frei wählen. Der AG verwechselt oder vermischt da sicher EG und EZ. Bei 3 Wochen EZ kann der Urlaub nicht gekürzt werden. Der darf nur anteilig gekürzt werden für jeden vollen Monat den man in EZ ist. Wenn Dein Mann bspw EZ vom 01.09. bis 30.09. nimmt, kann der AG den Urlaub kürzen.


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.