Mitglied inaktiv
Hallo! Im Oktober werde ich das erste mal Mutter. Ich bin selbständig und arbeite 40 h die Woche von zu Hause aus. Mein Partner wohnt nicht bei mir, und macht eine Vollzeit-Umschulung. Nun meine Frage: Da ich das Erziehungsgeld nicht bekommen werde, weil ich selbständig bin und mehr als 15h die Woche arbeite, mein Partner auch nicht zu Hause bleibt um aufs Kind aufzupassen, wollte ich fragen ob meine Mutter zu Hause bleiben kann und das Erziehungsgeld bekommt. Wie lauten die allgemeinen Bestimmungen WER das Erziehungsgeld in Anspruch nehmen darf? Danke für Ihre Mühe, Nancy
Hallo, nur, wenn es das Kind bei der Oma wohnt. Gruß, NB
Die letzten 10 Beiträge
- Stillzeit in der Tierarztpraxis
- Elternzeit
- Urlaub aus Mutterschutz Zeit nehmen
- Rückfrage zu Elterngeld und Partnermonate / Sind Änderungen der Aufteilung Elterngeld / ElterngeldPlus möglich?
- Kinderärztin möchte keine Verordnung für eine KG ausstellen-Gründe?
- Elterngeldantrag, alleinerziehend
- Resturlaub nehmen in Teilzeitarbeit in Elternzeit
- Resturlaub nehmen in Teilzeitarbeit in Elternzeit
- Erneuter Kinderwunsch in Elternzeit
- Steuerbescheid für Elterngeld