LilaLaune123
Hallo Frau Bader, die Kita unseres Sohnes war ab Mitte März geschlossen, seit 15. Juni ist sie nun wieder im eingeschränkten Regelbetrieb geöffnet. Wir bezahlen monatlich eine Pauschale von fast 70€ pro Kind für die Verpflegung. Der Betrag ist auch bei Krankheit oder Urlaub weiter zu zahlen, was bei der Berechnung der Pauschale aber einkalkuliert wurde. Ansonsten steht nichts im Vertrag. Für die Monate März und Juni wurde bei uns der volle Betrag abgebucht, obwohl der Kindergarten jeweils den halben Monat geschlossen war. Zumindest das Mittagessen wird bei uns immer abbestellt, wenn klar ist, dass ein Kind nicht kommt. Müsste nicht wenigstens diese Einsparung an die Eltern weitergegeben werden?
Hallo, ich finde das ist eine sehr nebulöse Regelung. Uns im Kindergarten war es so, dass genau bekannt war, was es pro Tag kostet und man dann genau ermitteln konnte, an welchen Tagen das Kind mit gegessen hat. Inwieweit jetzt Dinge wie Krankheit und Urlaub mit eingeplant sind, kann gar nicht nachvollzogen werden. Deshalb kann ich jetzt auf die Ferne auch nicht nachvollziehen, inwieweit Corona mit eingeplant ist. Eigentlich handelt es sich hier um Aufwendungen, die nicht entstehen, wenn der Kindergarten geschlossen ist. Insofern bin ich eigentlich der Ansicht, dass es zu erstatten ist. Liebe Grüße NB
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