Mitglied inaktiv
Sehr geehrte Frau Bader, mein Erziehungsurlaub endet am 12.08.2003. Da ich gerne wieder arbeiten würde weil meine Tochter in den kindergarten geht,war ich nun bei meinem Arbeitgeber bei dem ich vor der Geburt gearbeitet habe und auch weiterhin noch einen Vertrag habe.Er hat mir gesagt das ich einen zettel schreiben muss,mit der anzahl der stunden und die arbeitszeit,die ich arbeiten möchte. ich wollte eine teilzeitbeschäftigung mit 20Std.in der woche und die schichten im wechsel (vor-und nachmittags da im verkauf). jetzt hat mir aber mein arbeitgeber geschrieben das er mich mit so einer beschränkten arbeitszeit wie von mir gewünscht nicht einstellen kann.da ich nur volle tage arbeiten müsste um die freien tage der vollkräfte zu überbrücken. Frage: Was für Rechte habe ich? Muss mich mein Arbeitgeber nicht wieder einstellen? Muss er mir nicht wenigstens ein Angebot machen zwecks anderer Arbeitszeiten? Danke für die Antworten ist sehr wichtig für mich. Danke Angela
Hallo, Ein Anspruch auf Teilzeit besteht nach dem Teilzeitarbeitsgesetz unabhängig von EU, wenn: - mind 15 AN ohne Azubis da sind - Sie länger als 6 Mo. dort arbeiten - Sie mind. 3 Mo. lang 15 - 30 Std/wo. arbeiten wollen - Sie dies dem AG mind. 8 Wo. vor Beginn schriftlich mitgeteilt haben - dem Anspruch keine wichtigen betrieblichen Gründe entgegenstehen (diese muss der AG plausibel darlegen) - die Teilzeit muss in Art und Bezahlung der früheren Beschäftigung eingeglichen sein. Eine Benachteiligung ist nicht zulässig,. Ebenso eine Umstellung des Vertrages, z.B. von unbefristet auf befristet. Laut Gesetz soll die Teilzeit zwischen 15 und 30 Std. liegen. Der AG ist nicht verpflichtet, bestimmten Arbeitszeiten zuzustimmen (zB zwei Tage ganztags). Es soll da eine gütliche Einigugn getroffen werden. Gruß, NB
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