Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Erziehungeldanspruch

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Erziehungeldanspruch

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Da ich mich momentan sehr mit dem problem befasse, aber immer wieder Anderes höre: 1.Wird beim Erziehungsgeld nun vom Netto oder vom Brutto ausgegangen ? 2.Wie ist es, wenn das Kind im Januar geboren wird ? (lt. Aussagen soll man doch das Jahresgehalt vom Geburtsjahr nehmen). Das wäre ja dann viel niedriger wäre (durch Elternzeit), als wen das Kind im Dezember geboren wird und man ja das ganze Jahr voll verdient hat. 3. Wieso spielt es überhaupt eine Rolle, was man vorher verdient hat, da man ja in der Elternzeit mit diesem Geld nicht rechnen kann (in unserem Fall ist mein Freund arbeitslos und ich würde dann evtl. gleich nach dem Mutterschutz Teilzeit arbeiten gehen). Laut dem Rechner würde uns aber nur ein halbes Jahr Geld zustehen und danach ... ?


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Ein EG-Rechner findet sich bei http://www.lvf.bayern.de/erziehungsgeld/index-erz.html , ganz unten ist der Link zum Erziehungsgeldrechner! Gruß, NB


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