Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Erzeihungsgeld und Verischr

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Erzeihungsgeld und Verischr

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Hallo Frau Bader, vielleicht können Sie mir da weiterhelfen. Und zwar vor dem Mutterschutz war ich für 2.mon Arbeitslos gemeldet, davor hatte ich eine befristet Stelle und wurde ja dann Schwanger. Zumindest war mein letzter Arbeitgeber die Agentur für Arbeit :-) So und nun folgendes ich habe ja 1.Jahr Erziehungsgeld genommen damit ich das Budget bekomme. Und das läuft jetzt im Okt. ab! Aber dann bin ich ja nicht mehr versichert u.s! Kann ich dann trotzdem meine Elternzeit auf weitere 2 Jahre verlängern ?? Man bekommt ja logischerweise kein Geld mehr! Aber man wäre ja trotzdem Krankenversichert??! Weil ich mache jetzt ende des Monats einen Qualifikationskurs zur Tagespflege und würde danach gerne als Tagesmama arbeiten.In Verbindung mit dem Jugendamt. Aber dann ist man Freiberufler und die müssen sich freiwillig staatlich versichen oder? Mein Mann war bis vor kurzen Selbständig und war Privat versichert.Nun hat er ein Angestellten Verhältniss und ist dadurch in die normale KV reingekommen. Aber ich glaube das geht dann nicht das man sich Familien Versichert, da ja mein Job ein Freiberufler ist. Wißt Sie was ich meine? Wie kann man das Händeln?? Und an wen kann ich mich wenden ? Vielen Danke und LG Jasmin


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, ohne Arbeitgeber auch keine EZ. Sie melden lediglich, dass Sie dem ArbMarkt nicht mehr zur Verfügung stehen und bekommen dann keine Leistungen (evtl. Sozialhilfe). Auch keine KK. Wenn Sie etwas verdienen, wird das auf das EG angerechnet. Liebe Grüsse, NB


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