Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Erzehungsurlaub

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Erzehungsurlaub

Mitglied inaktiv

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Hallo, ich habe mal wieder ein etwas komplizierteres Problem. Ich befinde mich zur Zeit im Erziehungsurlaub, möchte aber jetzt für ein paar Wochen wieder die Schulbank drücken. Wenn ich richtig informiert bin, bekomme ich dann ja weiterhin Erziehungsgeld, da ich die 30 Stunden in der Woche nicht überschreite. Nun arbeite ich zur Zeit aber nebenbei auf 400 Euro Basis. Wenn ich dieses weiterführen würde käme ich über 30 Stunden und hätte somit keinen Anspruch mehr auf Erziehungsgeld. Da ich aber auf das Geld angewiesen bin, habe ich mir überlegt, das ich jetzt mehr Stunden mache (aber nicht über 30) und mir die Differenz zu denn 400 Euro die ich ja nur haben darf, dann während der Schulzeit auszahlen lasse. Ist das möglich, oder zählt das trotzdem als geleistete Stunden und verliere ich dann meinen Anspruch auf Erziehungsgeld? Vielen Dank im Voraus!


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, mit Zustimmng des AG s dürfen Sie insgesamt nur 30 Std arbeiten/ sich fortbilden. Sonst weder EU noch EG Gruß, NB


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