Frage: Erneut eine Frage

Hallo, Ich habe meine Anlage zum Arbeutsvertrag unterschrieben.dort geht es einfach nur um die Unbefristung meines Vertrages. Problem ist mein Chef ist wohl im Urlaub und hat den Vertrag noch nicht unterschrieben. Gilt trotzdem dann der Kündigungsschutz oder kann der AG den Vertrag noch zurückziehen, wenn er erfährt dass ich schwanger bin. Ich arbeite in der Pflege als Dauernachtwache. Ich habe erst am 24.7 den Termin um die Schwangerschaft bestätigen zu lassen. Muss ich den AG sofort die Schwangerschaft mitteilen oder kann ich warten bis mein Chef endlich den Vertrag unterschrieben hat

von Samira14619 am 18.07.2023, 08:17



Antwort auf: Erneut eine Frage

Hallo, warten Sie, bis er auch unterschrieben hat. Er wird ja nicht ewig weg sein. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 19.07.2023



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Der Vertrag gilt erst, wenn er beidseitig unterschrieben ist. Du kannst mit der Schwangerschaftsmitteilung warten, bis du den unterschriebenen Vertrag hast, allerdings können auch erst ab Mitteilung der Schwangerschaft die Regelungen des Mutterschutzgesetzes eingehalten werden. Der Kündigungsschutz besteht bereits jetzt schon, wenn dein Vertrag befristet ist, endet dein Vertrag jedoch automatisch, es bedarf keiner Kündigung. Dein Arbeitgeber darf das Verlängerungsangebot allerdings auch nicht aufgrund deiner Schwangerschaft zurücknehmen. Bis wann ist dein Vertrag denn befristet, also ab wann sollst du unbefristet beschäftigt werden? Und wann ist der Chef wieder da?

von chrissicat am 18.07.2023, 09:08



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Ich habe jetzt die Personalabteilung angerufen. Der Chef ist bis Freitag im Urlaub. Sie glaubt aber nicht dass sie direkt Freitag oder Montag einen Termin bekommt ich denke den Vertrag habe ich dann Mittwoch. Ich habe am Montag aber den Arzttermin und der wird mich sofort ins BV schicken,weil ich im der Pflege arbeite. Ich habe jetzt auch schon die Nachtdienste gemacht und es war alles gut. Ich habe ab Donnerstag wieder Dienste zur Not muss ich dann nochmal einen oder 2 machen. Ich fühle mixh aber auch irgendwie mies dabei zu sagen ich brauche den Vertrag für eine Wohnung und komme dann nächste Woche an und sage ich bin schwanger Ist das im. Rahmen es bis mittwoch noch geheim zu halten. Ich weiß seit letzten Dienstag das ich schwanger bin habe aber noch keine Bestätigung vom Arzt ob es wirklich so ist ?

von Samira14619 am 18.07.2023, 12:21



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Der FA darf dich nicht ins BV schicken, dafür ist der AG zuständig bzw muss für eine Umsetzung sorgen.

von KielSprotte am 18.07.2023, 12:26



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Hallo, Du musst deinem Arbeitgeber nicht sagen, dass du schwanger bist. Das Mutterschutzgesetz einhalten, kann er aber erst, wenn er weiß, dass du schwanger bist. DeineFrauenarzt darf dir aufgrund deiner Tätigkeit kein Beschäftigungsverbot ausstellen. Da die Problematik im Job liegt, ist der Arbeitgeber für die Gefährdungsbeurteilung zuständig. Wenn du laut Vertrag nur Nachtschichten machst, muss er dir wohl ein Beschäftigungsverbot ausstellen. LG luvi

von luvi am 18.07.2023, 16:00