Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elternzeitvertretung entfristet

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: Elternzeitvertretung entfristet

Krisii

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Guten Tag, Meine Elternzeit läuft noch bis 06.04.24. Für mich wurde eine befristete Elternzeitvertretung eingestellt Dez23. Bevor ich in Mutterschutz gegangen bin habe ich mit meinem Chef mündlich vereinbart, dass ich mich diesen Sommer melde und ich ggf. auch Interesse habe früher als April zu starten. Schriftlich hab ich hier nichts zusichern können, da wir wegen der Betreuung schauen mussten. Gestern war ich zum Gespräch bei meinem Chef und habe erfahren, dass meine Vertretung bereits entfristet wurde. Das wäre so mit ihm vereinbart worden, da er neue Aufgaben dazu bekommen hat - er arbeitet für einen andere Abteilung mit. Nun weiß mein Chef noch nicht so genau wie das zukünftige Abgeilungsgefüge aussehen soll und muss nun erstmal schauen wo meine "Vertretung" unter kommt - so seine Aussage. Meinerseits könnte ja auch noch ein 2. Kind kommen - so seine Befürchtung. Hätten sie die Stelle einfach entfristen dürfen, obwohl als Elternzeitvertretung eingestellt? Was bedeutet das für mich. Viele gleichwertige Stellen gibt es im Betrieb nicht und diese müssen ja auch frei sein... Früher die Elternzeit beenden (Jan24) ist nicht möglich, da aktuell Kurzarbeit ist und er in diesem Zeitraum keine 2 Leute auf die Stelle braucht. Generell braucht er dies nicht. Mittlerweile reicht eine 60-70% Stelle in dem Bereich, so wie ich wieder einsteigen wollen würde. Daran kann ich vermutlich nichts rütteln, da ich ja das Einverständnis des AGs bei Verkürzung benötige? Das mit der Entfristung und er weiß noch nicht was die 'Vertretung' genau machen soll macht mich alles etwas stutzig und ich fürchte mich um meinem Job. Macht es Sinn sich bereits mit dem BR zu unterhalten? Muss dieser das Gespräch vertraulich behandeln? Ich wüsste nur nicht wie ichbdas Gespräch angehen, hätten Sie hier Tipps/Fragen? Danke und liebe Grüße.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, das obliegt alleine dem AG. Wichtig ist die Frage, ob Sie Anspruch auf TZ in EZ haben. Dies ist der FAll, wenn keine wichtigen betriebl. Gründe entgegenstehen u der Betrieb mehr als 15 AN hat. Liebe Grüße NB


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