Mitglied inaktiv
Hallo, mein Arbeitsvertrag ist mit Geburt unserer Tochter ausgelaufen, insofern hatte ich keinen Anspruch auf Elternzeit (war ja auch nicht notwendig). Jetzt könnte ich ab 1.4. eine Teilzeitarbeit annehmen. Könnte dann mein Mann noch Elternzeit beantragen? Oder ist das zu kurzfristig? Und gibt es eine Mindestelternzeit, die man beantragen muss? Wo erkundigt man sich da am besten? Und wo beantragt man das? Vielen Dank
Hallo, wann ist das Kind egboren? Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
"Beantragen" muß man die EZ nicht, man teilt sie dem AG mit :-) 7-8 Wochen vorher muß er dem AG mitteilen, daß er in EZ geht. Wenn er heute nicht mitteilt, könnte er Anfang April irgendwann gehen und evtl. vorher Urlaub nehmen... Für den April würde dann noch VOLLER Urlaubsanspruch bestehen! Viele Grüße Désirée
Mitglied inaktiv
Hallo, 23.7.2006
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