sebiotec
Hallo zusammen, mein Kind ist Januar 2014 geboren. Da sich aktuell negative Auswirkungen aufgrund der schulischen Situation während Corona bemerkbar machen (Aufmerksamkeitsauffälligkeiten und Konzentrationsschwächen in der Schule), wollte ich (abgesichert durch den Rechtsanspruch danach wieder Vollzeit arbeiten zu gehen) gerne die Arbeitszeit für 1 Jahr reduzieren (auf 30 Stunde/Woche) und somit Elternzeit beantragen, um mich zeitlich mehr mit meinem Kind nach der Schule beschäftigen zu können. Ich hatte schon im ersten Lebensjahr Elternzeit, habe nun aber gelesen, dass die Elternzeit nur bis zum 8. Lebensjahr möglich ist. Gilt dies für die Beantragung des zweiten Zeitraumes oder für die Inanspruchnahme generell? Gibt es Ausnahmen wegen Corona? VlG
Hallo, das ginge noch bis zum achten Geburtstag, wenn der Arbeitgeber zustimmt. Ansonsten bliebe, wenn die Voraussetzungen vorliegen, die Beantragung von Brücken-Teilzeit. Liebe Grüße NB
Dojii
Mit dem 8. Geburtstag erlischt der noch offene Anspruch auf Elternzeit vollständig, da gibt es leider keine Ausnahmen (§ 15 Abs. 2 Satz 2 BEEG).
cube
Du kannst versuchen, Brückenteilzeit zu beantragen. Also TZ für einen bestimmten, festgelegten Zeitraum und danach wieder in VZ. Aber EZ ist vorbei. Wegen Corona gibt es da auch keine Ausnahmen. Corona hat je keine Auswirkungen auf die Inanspruchname von EZ gehabt.
Schmetterfink
Schau ansonsten auch nochmal in den Tarifvertrag, falls es einen gibt. Ich kann nach Tarifvertrag z.B. aus familiären Gründen für einen befristeten Zeitraum die Arbeitszeit reduzieren, sofern dem nicht zwingende betriebliche Belange entgegenstehen. Ein Kollege von mir hat bis zum 18. Geburtstag seines Kindes jedes Jahr neu auf 75% reduziert
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