Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elternzeit Ende was muss ich beachten?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Elternzeit Ende was muss ich beachten?

franzi_85

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Hallo wir sind erade im zwiespalt. Ich habe 3 Kinder 8 Jahre 1 Jahr und 7 Monate knapp 6 Monate. Meine Elternzeit geht noch ne Weile bis zum 30.01.2018 Allerdings möchte ich mich jetzt schoon erkundigen was ich beachten muss. 2 Situationen: 1 Situation wäre ich geh nach der ELternueit wieder arbeiten aber für max. 400Euro wenn das mein Chef mitmachen würde. Wieviel vorher müsste ich das mit Ihm besprechen?Ist bei uns auch ne sache mit dem Kita platz unter 3 Jahren. 2. Situation was muss ich tun oder beachten wenn ich nach den 2 JAhren noch nicht arbeiten möchte, sondern zur Betreuung weiter zu Hause bleiben möchte? Muss ich das irgendwo melden oder was muss ich mit meinem Arbeitsverhältnis machen?Wie muss ich verfahren? MfG


Sternenschnuppe

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Hast Du Dir die möglichen 12 Monate von Kind 2 übertragen lassen auf die Zeit bis zum 8. Geburtstag ? Wenn nein dann hole das rasch nach. Dann würde ich für beide Situationen dieses 3. Jahr von Kind 2 anhängen ( 13 Wochen vorher ist die Frist ) an die jetzige Elternzeit. Die letzten 12 von Kind 3 lässt Du ebenfalls übertragen und kannst Du dann später noch nehmen. Dann bleibt der Vollzeitvertrag erhalten und Du kannst bis zu 30 Stunden IN ELTERNZEIT arbeiten. Ob Du den Vollzeitvertrag dann wirklich aufgibst kannst Du dann später entscheiden, erst einmal würde er bleiben. Wer weiß was kommt. Wegen den 400€ in Elternzeit könnt ihr Euch zusammensetzen kurz bevor es losgehen soll.


franzi_85

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Hallo und danke Sternschnuppe, wie kann ich die übertragen lassen? Wo muss ich das machen? Für was ist 13 Wochen vorher die Frist? Wie lässt mann die übertragen???? Hilfe ichbin irgendwie durcheinander? ;-) Das heißt dann würde meine Elternzeit bis 30.01.19 gehen richtig? Was für ein Vollzeitvertrag? 30 Stunden im Monat? Die 30 stunden sind ja weniger als 400 Euro oder? Also nochmal für mich wenn möglich! Ich sitz auf der Leitung sorry! Danke schon mal


Sternenschnuppe

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Nimmt man das dritte Jahr eines Kindes in Anspruch muss man es 13 Wochen vor dem Beginn anmelden. Übertragung : Formlos dass Du um Übertragung der möglichen 12 Monate Elternzeit bittest für die Kinder XY (Kind 2 ) und XY ( Kind 3 ) bis zu deren jeweiligem 8. Geburtstag. Bestätigt das der AG, dann meldest Du das 3. Jahr von Kind 2 an, hält 13 Wochen eher. Was dür einen Verrag hättest Du denn zuletzt ? Den wolltest Du ja abändern wegen den 400€ dann. Und dann wäre er weg. IN Elternzeit darf man aber auch bis zu 30 Stunden in der Woche arbeiten. Das empfehle ich. Zum einen bedeutet das Kündigungsschutz, zum anderen dass der Hauptvertrag noch da bleibt. Hattest Du für die Geburt von Kind 3 denn die Elternzeit beendet und volles Mutterschutzgeld bekommen ?


Mitglied inaktiv

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Wenn Du in Elternzeit bist hast Du ja einen Job. Der ruht halt gerade. Wenn Du vor der Geburt 30-40 Std die Woche gearbeitet hast, dann bleibt dieser 30-40 Std- Vertrage bestehen bis du entweder aus der Elternzeit zurückkehst oder diesen eben kündigst. Du hast aber - völlig egal welchen Vertrag du vor der Geburt hattest - bis zum Ende der Elternzeit die Möglichkeit bis zu 30 Std die Woche arbeiten zu dürfen. lediglich im ersten Jahr wo du volles Elterngeld bekommst müsstest du das Einkommen angeben, danach ist die Höhe selbst egal solange du nicht über 30 Std Arbeit die Woche kommst. Riesen Vorteil von Teilzeit innerhalb der Elternzeit ist der, das du nicht gekündigt werden darfst - wie eben in der Schwangerschaft auch. Egal ob Du arbeitest oder nicht. Deshalb sollte man IMMER die komplette Elternzeit auch dann ausnutzen wenn man eben vor Ende der 3 Jahren wieder in Teilzeit arbeiten will. Ich persönlich würde nie einen Minijob nehmen sondern immer nur in Teilzeit arbeiten. Ausnahme ich komme unter allerhöchstens 12 Std die Woche Arbeitszeit. Wenn mehr wie 12 Std die Woche gearbeitet wird, kommt man auch mit Mindestlohn von 8,50 die Stunde schnell auf über 450 €. Und weniger wie 8,50 darf man heute in fast allen Berufen nicht mehr verdienen. Genau das wird aber in vielen Minijobs eben nicht eingehalten, obwohl gesetzlich nicht legal. Wenn Du in Teilzeit wechselst, dann muss dein bisheriger Vertrag entsprechend "umgerechnet" werden. Sprich Urlaubstage vom Vollzeitvertrag werden entsprechend der Teilzeit angepasst. Wenn Du vorher 30 tage Urlaub hattest bei einer 5 Tage-Woche, dann bekommst du bei einer 3-Tagewoche dann eben nur 18 Tage Urlaub. Arbeitest du jede Tag - wie früher auch, - bleibt es bei 30 Tage Urlaub. Du hast dann ja nur weniger Stunden pro Tag aber die gleiche Arbeitstag-Anzahl. Hast Du vorher 10 € die Stunde verdient, musst du das auch bekommen wenn Du in Teilzeit arbeitest. Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld ect wird alles eben anteilig umgerechnet. Frage ist halt, arbeitest du innerhalb der Elternzeit zu den Konditionen, dann bleibt in der zeit der eigentliche Vertrag bestehen, Du bekommst nur eben einen Vertragszusatz. Und kannst dir überlegen ob du nach der Elternzeit bei Teilzeit bleiben willst oder doch wieder Vollzeit arbeitest. Änderst du komplett auf Vollzeit, dann bedarf es eine Änderungskündigung, dein alter Vertrag wird gekündigt und ein neuer tritt DAUERHAFT an seien Stelle. Willst Du dann später evtl wieder mehr arbeiten kann es schwierig werden, da der AG das dann nicht mitmachen muss. Arbeitest Du Teilzeit innerhalb der Elternzeit und bekommst Kind Nr4, dann hast Du die Option zum neuen Mutterschutz die laufende EZ zu beenden und bekommst dann Mutterschaftsgeld nach dem Vollzeitvertrag - der lebt dann ja automatisch wieder auf. Selbst dann wenn du nicht einen tag Vollzeit gearbeitet hast. Änderst Du dauerhaft gibt es Mutterschaftsgeld nach dem Teilzeit-Konditionen. oder bei einem Minijob nur die Einmalzahlung. Bei einem Minijob bist Du ja nicht mehr unbedingt in der gesetzlichen Krankenversicherung selbst versichert, entsprechend gelten dann auch in der Hinsicht andere Bedingungen. Ebenso wegen Rente und ALG1. Minijob bringt also so gut wie nie echte Vorteile.


franzi_85

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Hallo und vielen Dank. Hab ich das jetzt richtig verstanden? Ich muss einfach ein schreiben aufsetzen indem ich meinen Arbeitgeber frage ob ich das 3 Jahr von meiner zweiten Tochter und das 3 Jahr von meiner dritten Tochter anhängen möchte. Das heißt ich wäre dann bis zum 30.01.2020 in Elternzeit aber ich könnte bis zu 30 std wöchentlich dazu arbeiten und müsste das nirgends angeben? dann wäre ich bis 2020 in Elternzeit habe aber an meinem vorherigen 75% Vertrag nichts geändert und mein Chef kann mich bis 2020 nicht kündigen? LG Franzi


franzi_85

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Hallo Sternschnuppe Also ich schreib meinem AG das ich das dritte Jahr beider Kinder hinten anhängen möchte? Also Elternzeit bis 2020. Ich habe zuletzt vor der zweiten und dritten Tochter 75% gearbeitet. Ja ich hab die Elternzeit angehaltun um volles Mutterschutzgeld zu bekommen. Warum fragst du? LG Franzi


Sternenschnuppe

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So ist es.


franzi_85

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DANKE nur noch eins! Wenn mein Chef die Jahre nicht anhängen lässt? Was dann?


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