Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elternteilzeit

Frage: Elternteilzeit

sweeetsunny

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Hallo Frau Bader, Ich war ein Jahr in Elternzeit, 2 Monate in Elternteilzeit und dann habe ich in normaler Vollzeit wieder angefangen zu arbeiten. Jetzt möchte mein Freund im September eine Ausbildung beginnen, (Zusage hat er aber noch nicht, kommt erst in 5 Wochen) da wir aber nicht möchten, dass unsere Zweijährige länger als nötig in der Krippe ist, überlege ich mir vielleicht in Elternteilzeit wieder zu gehen für die nächsten 2 Jahre dann?! Fragen nun dazu: Kann man das einfach machen? Wieviel Vorlauf gibt man dem Chef? (Wir haben ja noch keine Zusage) Muss der Chef das genehmigen? wenn ich jetzt schon 1 Jahr und 2 Monate hatte, gehen dann noch zwei Jahre? (Habe mal von insgesamt 3 Jahren gehört) Da sie 2020 geboren wurde und dazwischen die Elternteilzeit von den Stunden heraufgesetzt wurde, muss ich mich an den Vorgaben von 2020 halten oder kann ich die heraufgesetzten Stunden nehmen? Wie sieht dann die Lohnabrechnung aus? Sieht man da, dass man in Elternteilzeit ist? Muss man außer dem Arbeitgeber noch jemanden Bescheid geben? (z.B. KK) Vielen Dank schon mal für die Antworten :)


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, 1. Sie können mit Frist 7 Wochen neue EZ beantragen. 2. Der AG hat kein Mitspracherecht. 3. Sie können bis zu 36 Monate nehmen (Monate mit Mutterschutz werden angerechnet). 4. Sie dürfen bis zu 30 Std arbeiten Liebe Grüße NB


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