Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elternteilzeit, nebentatigkeit

Frage: Elternteilzeit, nebentatigkeit

Monima

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Ich arbeite zur Zeit 20 Stunden bei meinem alte Arbeitgeber in elternteilzeit und habe eine genehmigte nebentatigkeit mit 10 St zusätzlich. Da die Stimmung in meine firma sehr schlecht ist habe ich mir überlegt mein Vertrag erneut auf Pause zu stellen und die 25 Stunden in der nebentatigkeit arbeiten bis die Sachen sich gebessert haben (ich hatte noch 1 Jahr elternzeit). Geht das eigentlich? Ich muss laut Arbeitgeber auch meine gesammelte Urlaub aus der Schwangerschaft noch vor Ende 2022 nehmen. Verliere ich dabei die elternzeit waere d dies oder läuft der elternzeit erst ab der Urlaub weiter? Haben Sie noch eine Idee? Ich will wahrscheinlich der 1.arbeitgeber verlassen. Aber wollte meine noch laufende elternzeit Anspruch nicht in tone schmeissen. Dankeschön


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, 1. Ja, Sie können die TZ mit der vertraglichen/ gesetzlichen Frist kündigen. Sie können bis zu 30 Std arbeiten. 2. Den Urlaub vor der EZ können Sie nach § 17 BEEG noch danach nehmen. Liebe Grüße NB


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