Mitglied inaktiv
Hallo Man bekommt ja bei elterngeldplus nur 22 Monate bezahlt und die anderen zwei Monate nix darf man die letzten zwei Monate vollzeit wieder arbeiten? Danke
Hallo, ja, wenn man nicht mehr in der EZ ist Liebe Grüße NB
malini
Es kommt darauf an, wie lange du Elternzeit angemeldet hast- wenn die nach den 22 Monaten um sind, dann ja. Innerhalb der Elternzeit darf man max. 30 Stunden/Woche arbeiten.
Mitglied inaktiv
Das man nichts bekommt stimmt soooo nicht. Man bekommt in Monat 1 und 2 Mutterschaftsgeld - in der Regel. Da das auch fast immer höher ist wie das Elterngeld und mit diesem verrechnet wird, wird nur das Mutterschaftsgeld ausgezahlt, die beiden Elterngeldmonate aber "verbraucht". Und das muss man eben halbieren und dann zur Seite legen für die beiden verlängerten Eltern-Geld-Monate. Das im zweiten Jahr ist nur die "Sparrate", also die Bedingungen für Elterngeld muss man da genau so erfüllen wie im ersten Jahr. Heißt also bestenfalls Teilzeit bis zu 30 Std die Woche. Schau mal Hier (zitat https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/familie/fragen-und-antworten--elterngeldplus-und-partnerschaftsbonus/73798?view=DEFAULT) Auch Eltern, die während des Elterngeldbezugs nicht erwerbstätig sind, können mit dem Elterngeld Plus die Bezugsdauer verdoppeln und in dieser Zeit den halben Elterngeldbetrag beziehen. Anders als bei der bisherigen Verlängerungsoption handelt es sich beim Elterngeld Plus um echte Bezugszeiten. Das bedeutet, dass auch in diesen Monaten alle Anspruchsvoraussetzungen vorliegen müssen. Und IMO wird, da Elterngeld Plus, ein verdienst dann auch im zweiten Jahr angerechnet. Hierbei kann ich mich aber irren.
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