Mitglied inaktiv
Hallo ich habe folgende Frage: habe im Dez.2004 mein erstes Kind bekommen. nach dem Mutterschutz sofort wieder angefangen zu arbeiten auf 400€. nun bin ich wieder schwanger das Kind kommt um März 2007 zur Welt ich werde bis zum Mutterschutz weiter arbeiten. Mein Man verdient 21600€/Jahr netto. 1. Haben wir Anspruch auf des Eltergeld wenn ja wieviel (ca)? 2. Wie sieht es dann mit dem Mutterschutzgeld aus?
Hallo, Sie bekommen nur den Anteil des AG vom Mutterschaftsgeld, wenn in der EZ ein weiteres Kind geboren wird. Ein EG-Rechner findet sich bei http://www.lvf.bayern.de/erziehungsgeld/index-erz.html , ganz unten ist der Link zum Erziehungsgeldrechner! Oder http://forum.global-help.de/rechner/erziehungsgeld/index.php Gruß, NB
..Sie bekommen nur den Anteil der KK, also bi szu 13 € /Tag
Die letzten 10 Beiträge
- Beendigung Teilzeit während Mutterschutz
- Erbe bei eventuellem Tod des Kindsvater
- Elterngeld für ausländische Eltern
- Beitragsfreie Kranken- und Pflegeversicherung bei Wechsel von Basis Elterngeld (Elternteil 1) auf Partnermonate (Elternteil 2) im Elterngeld
- Betreuung bei Kommunikationsproblemen zwischen den Eltern
- Beschäftigung bei einem anderen AG während der EZ
- Beschäftigung bei einem anderen AG während der EZ
- KM will alles kontrollieren.
- Bürgergeld Reform
- Elterngeld maximal ausschöpfen für Kind 2