Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Eltergeld

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Eltergeld

Mitglied inaktiv

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Hallo ich habe folgende Frage: habe im Dez.2004 mein erstes Kind bekommen. nach dem Mutterschutz sofort wieder angefangen zu arbeiten auf 400€. nun bin ich wieder schwanger das Kind kommt um März 2007 zur Welt ich werde bis zum Mutterschutz weiter arbeiten. Mein Man verdient 21600€/Jahr netto. 1. Haben wir Anspruch auf des Eltergeld wenn ja wieviel (ca)? 2. Wie sieht es dann mit dem Mutterschutzgeld aus?


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Sie bekommen nur den Anteil des AG vom Mutterschaftsgeld, wenn in der EZ ein weiteres Kind geboren wird. Ein EG-Rechner findet sich bei http://www.lvf.bayern.de/erziehungsgeld/index-erz.html , ganz unten ist der Link zum Erziehungsgeldrechner! Oder http://forum.global-help.de/rechner/erziehungsgeld/index.php Gruß, NB


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