Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

einvernehmliche Rückdatierung des Trennungsdatums

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: einvernehmliche Rückdatierung des Trennungsdatums

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Sehr geehrter Frau Bader, mein Ehemann und ich sind getrennt und möchten uns scheiden lassen. Wir haben beide neue Partner und möchten baldmöglichst wieder zu heiraten. Aus diesem Grund sind wir uns einig darüber, zunächst bei einem Anwalt, den wir noch nicht konsultiert haben, und dann auch vor Gericht ein früheres Trennungsdatum anzugeben, um das Trennungsjahr abzukürzen, damit wir früher geschieden werden können. Ist das möglich? Wäre bzgl. des Finanzamtes etwas zu beachten? Mit freundlichem Gruß


cube

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Frau Bader hat dazu in ihrem Post @all im Bezug auf nicht rechtskonforme Ratschläge etwas geschrieben. Es ist eine Falschaussage vor Gericht. Deswegen wird sie dir kaum als Anwältin hier öffentlich dazu ein ok geben.


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owt


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Ich kann nicht glauben, dass du tatsächlich eine solche Fragestellung hier anbringst, nachdem Frau Bader gerade eben einige Beiträge zuvor unter "@all" dazu eine klare Antwort gegeben hat.


Sternenschnuppe

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Bis Frau Bader vermutlich „RUB“ antwortet. https://www.scheidung.io/info/trennungsjahr-verkuerzen/ Aufschlussreich finde ich, wieder was gelernt.


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das fazit deines links ist: es ist nicht zu empfehlen. in meinen augen ist das etwas anderes als gesetzeswidrig oder nicht gesetzkonform. ich möchte mich ausdrücklich dagegen verwahren, dass ICH hier gesetzeswidrige ratschläge gegeben habe. a) war es kein ratschlag sondern eine überlegung, was auch den härtefall betrifft und b) bin ich zweimal geschieden worden, d.h. was das betrifft habe ich sicher mehr erfahrungswerte zu bieten als so manch gelangweilte eleonore hier. ich versuche, in zukunft hier meine finger still zu halten, denn o.g. unterstellung geht mir extrem auf den stock und ich habe keine lust auf zensur. wenn das forum ein reines expertenforum sein soll, muss man das so einstellen. mein wort zum freitag und das an DICH, mit der ich auch themen hatte, aber wir uns immer auf augenhöhe begegnet sind. vg


Sternenschnuppe

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Danke :-) Ich schätze Dich und Deine Antworten sehr und reflektierte auch die kritischen mir gegenüber immer. Viel gelernt durch einige Diskussionen. Im Link steht halt dieser Absatz. „Strafrechtliche Folgen wegen Prozessbetrugs Nach § 138 ZPO sind Sie in Deutschland an die prozessuale Wahrheitspflicht gebunden und dürfen daher grundsätzlich nicht vor Gericht falsche Tatsachen behaupten. Falls Eheleute versuchen das Trennungsjahr zu verkürzen, indem bewusst ein falsches Trennungsdatum vor Gericht genannt wird, können sich hieraus strafrechtliche Konsequenzen ergeben. Laut § 263 StGB handelt es sich bei diesem Vergehen um Betrug. Wir können nur dringend davon abraten das Trennungsdatum zurückzudatieren, da der Tatbestand des Betrugs kein Kavaliersdelikt ist und deshalb auch schwerwiegende Folgen nach sich ziehen kann.“ Zu Härtefällen habe ich aber noch gefunden, dass ein psychiatrisches Gutachten durchaus hilfreich sein kann, welches belegt wie wichtig für die Patientin eine rasche Scheidung ist. Auf der anderen Seite ist normalerweise eine Schwangerschaft vom neuen Partner nicht einmal ein Grund, damit das Kind nicht mehr ehelich geboren wird. Auch wenn sich alle einig sind. Vermutlich sind viele viele Dinge abhängig von dem der es bearbeitet...


mellomania

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ich würde dich bitten, meinen namen streichen zu lassen. was habe ich zu dem thema hier geschrieben was dich berechtigt, mich in den dreck zu ziehen? das hätte ich jetzt bitte erlärt. vielen dank


Mitglied inaktiv

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auch danke! voraussetzung für strafwürdigkeit ist in meinen augen das, dass einer dem anderen schaden zufügen will. nun ist das ja häufig so, dass man sich erst einig ist und sich dann plötzlich alles ändert, vor allem wenn vermögen und kinder im spiel sind. wer kann denn dann auch beweisen, dass es anders war? deswegen habe ich den o.g. fall so konstruiert. ich kenne tatsächlich auch einen ehe, da wurde innerhalb kürzester zeit geschieden, man kann auch diesen unsäglichen versorgungsausgleich ausschliessen (ob es am ende nutzt, weiß der geier), dadurch wird immens zeit gespart. im falle der armen ap, deren begehr das forum zum kochen bringt, wäre u.u. ein schaden wollen nachzuweisen. wenn sie denn überhaupt schwanger wäre, wenn der gatte einig wäre etcpp. zuviele konjunktive. mir ging es ums prinzip und auch darum, dass fragesteller hier nicht ihr leben ausbreiten müssen. das kann man auf andere foren verschieben. im übrigen wollte ich noch anmerken, dass pn's an einmalige fragesteller hier nur verfasst werden können, wenn diese auch in anderen unterforen schreiben. so wie du und ich zb.


Strudelteigteilchen

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Eine Trennung ist doch eine ganz persönliche Angelegenheit zwischen den Ehepartnern - und das betrifft auch den Zeitpunkt. Ich stand, ganz offen und - in meinen Augen unmißverständlich - vor meinem damaligen Ehemann und sagte, wörtlich: "Ich reiche die Scheidung ein!" Er hat im Prozess gar nicht bestritten, daß dieses Gespräch stattgefunden hat, meinte aber, daß das sicher nicht das Trennungsdatum gewesen wäre, schließlich hätte ich das gar nicht so gemeint. Er meinte auch, ich hätte gesagt: "Wenn Du nicht....., dann reiche ich die Scheidung ein!" Insofern: Trennungsandrohung (seine Ansicht, die seine Anwältin auch so vertrat) oder tatsächliche Trennung (meine Ansicht, das Gericht ist mir schließlich auch gefolgt)? Und wer soll das beurteilen? Wenn schon die Beteiligten sich nicht einig sind, was da nun genau stattgefunden hat? Meine Anwältin hat mir übrigens beim ersten Termin die Vordatierung des Trennungszeitpunkts nahegelegt. Da wußte sie noch nicht, daß mein Ex nichts lieber wollte als solange wie möglich mit mir verheiratet zu bleiben. Ich mußte ihn dann ja auch aus der Wohnung klagen. Letztlich ist die Frage: "Seit wann ist die Ehe als gescheitert zu betrachten?" doch wirklich sehr subjektiv. Die katholische Kirche betrachtet schon das Aufsetzen von Trennungsfolgevereinbarungen - auch vor der Trauung - als Beginn des Scheiterns der Ehe. Denn wer sich Gedanken macht, was im Fall der Trennung ist, und damit das Scheitern einkalkuliert, ist geistig schon mit dem Ausstieg aus der Ehe beschäftigt. Ich sage nicht, daß ich diese Einstellung teile, aber sie zeigt doch, wie unterschiedlich man das sehen kann.


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die Diskussion! schade, aber nicht anders zu erwarten.


Strudelteigteilchen

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Ja, schade, und es tut mir leid, daß ich erst jetzt "einsteige". Aber noch was zum Abschluss: Frau Bader ist Rechtsanwältin und ich will ihr gar nicht absprechen, daß sie sich im Familienrecht sehr gut auskennt. Dennoch ist es eine Tatsache, daß auch Anwälte (und andere Rechtsgelehrte) sich nicht immer einig sind in ihrer Rechtsauffassung. Frau Bader hat zu manchen Themen ihre Ansicht, die sie sicher auch gut begründen kann - aber das heißt nicht, daß alle anderen Ansichten zu dem Thema "rechtsmißbräuchlich" oder gar "illegal" wären. Wenn alle Anwälte immer Recht hätten, bräuchten wir keine Gerichte mehr. Ich entstamme aus einer Juristenfamilie. Mein Vater, meine Schwester, diverse Cousins und drei meiner Onkel sind Juristen. Ich fand und finde die lebhaften Diskussionen bei Familientreffen immer sehr erbaulich. Aber seitdem weiß ich eben auch, daß die Juristerei keinesfalls immer eindeutig ist - vor allem dann, wenn sie ins sehr kleine, aber feine Detail geht.


Mitglied inaktiv

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gerade bei Familienrecht sind die fälle so individuell und teilweise auch verzwickt. nicht mal die Düsseldorfer Tabelle ist gesetz! deshalb empfinde ich es äußerst unfair, explizit mein "Überlegungen" öffentlich als nicht rechtskonform anzuprangern und damit die üblichen verdächtigen auf den plan zu rufen. gefällt mir auch nicht, aber ich versuche, mich zu zügeln :-)


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