Eingliederungsvereinbarung bitte um Hilfe

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Eingliederungsvereinbarung bitte um Hilfe

Sehr geehrte Frau Bader, ich bräuchte bitte einen Rat oder eine hilfreiche Antwort. Kurz zu Informationen: Durch Corona sind wird auf Hartz 4 angewiesen (Aufstocker). Wir haben zwei Kinder unter drei Jahren. Ich bin in Elternzeit bis 2024, Elternzeit von ersten Kind verlegt. Ich habe von Jobcenter eine Eingliederungsvereinbarung erhalten, ich muss in Februar 2023 Arbeiten, da ist die kleine 3 Jahre alt. Das Problem ist, das Kindergarten Jahr beginnt immer ab September, ab Februar ist es nicht möglich einen platz zu bekommen. Es sind auch zwei Jahre dazwischen, da kann viel passieren. Wenn ich unterschreibe, muss ich dann im jedenfall zudem Zeitpunkt raus? Oder wird das noch mal vorher geprüft, das die Betreuung gesichert ist? Wie ist es wenn die Krise vorbei ist und wir nicht mehr aufstocker sind, muss ich das dann auch ein halten? Muss ich so eine Vereinbarung eingehen? Könnten Sie mir bitte meine vier fragen beantworten. Danke. Liebe Grüße Maya

von Binemaya85 am 23.11.2020, 22:36



Antwort auf: Eingliederungsvereinbarung bitte um Hilfe

Hallo, über den 3. Geb. hinaus werden Sie arbeiten müssen. Sie können, wenn der KiGa nur im September aufnimmt, das Kind ein Jahr eher schicken. Sie haben einen Anspruch darauf. Den müssen Sie eben geltend machen. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 24.11.2020



Antwort auf: Eingliederungsvereinbarung bitte um Hilfe

Ihr seid in einer Ausnahmesituation. Daher würde ICH folgendes tun: 2. Kind bereits im Sommer vor dem 3. Geburtstag in die Kita eingewöhnen, damit Ihr aus Hartz 4 rauskommt. Das müsste gehen, dann ist es 2 1/2 Jahre alt. Du könntest vorzeitig wieder arbeiten gehen. Wenn Du nicht mehr Aufstocker bist, interessiert es niemanden, ob Deine Kinder betreut sind oder wie Du Dir Dein Leben finanzierst. Du musst Dich an keine Vereinbarung mit dem Amt mehr halten. So hart es ist, aber für jedes Kind 3 Jahre daheim bleiben muss man sich leisten können. Das ist ziemlicher Luxus, den man entweder selber finanzieren muss, auf keinen Fall kann man erwarten, dass es andere finanzieren, die ihre Kinder früher in Fremdbetreuung geben, um zu arbeiten und damit auch die Steuern bezahlen, aus denen Hartz 4 finanziert wird.

von Port am 23.11.2020, 22:47



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Ich hab mich auch schon im Kindergarten informiert, vor dritten Lebens Jahr ist es in unserem Kindergarten nicht möglich ein Platz zu bekommen. Nur wenn das Kind spätestens im Oktober 3 wird. Kindergarten in der Nähe von Arbeitsplatz, da geht es mit 2 1/2, aber da wurde mir wenig Hoffnung gemacht ein Platz zubekommen. Da die in Bezirk lebenden Kinder vorgehen. Aber wie geschrieben wir sind nur in der lage wegen Corona. Da das Kurzarbeitsgeld sehr gering ausfällt, es wird nicht alles ein berechnent, was im Lohn enthalten ist. Wir wissen nicht wie lange die ganze Situation dauert oder die lage mit der Corona Krise. Wo ich meine Elternzeit beantragt habe, konnten wir ohne Probleme 3 Jahre Elternzeit leisten. Da ich mich rechtzeitig über Kindergarten informiert habe, um Betreuung zu gewährleisten, deswegen habe ich meine übrige Elternzeit von ersten Kind verlegt. So das es mit unserem Kindergarten klappt. Bis jetzt haben wir immer fleißig Steuern gezaht. Ich weiß was Steuern bedeuten, Hartz-IV auch für die die im Gefängnis sitzen.... Verstehe nicht so ganz mit Finanzierung von anderen. Wenn man nicht weiß von der Situation wie und was. Kurzarbeitsgeld bedeutet für viele, später Steuern nachzahlen. Wir sind nur Aufstocker, das bedeutet nicht arbeitslos und das auch erst seid kurzem. Wir haben uns die Situation nicht ausgesucht und schon garnicht gewünscht. Ich hab auch schon mit meinem Chef gesprochen, er meinte wenn ich raus komme, dann kann ich nicht mehr meine Elternzeit fortsetzen, wenn Normalität einkehrt. Deswegen soll ich gut überlegen, da er weiß wie die Arbeitszeiten von meinem Mann sind. Ohne Kindergarten wird nicht funktionieren.

von Binemaya85 am 24.11.2020, 07:37



Antwort auf: Eingliederungsvereinbarung bitte um Hilfe

So ganz hat dein Chef nicht Recht. Wegen Härte könntest du die Elternzeit beenden. Da geht nix verloren. Du hast dann nur wieder eine Frist zur Beantragung. Fraglich ist nur, wer dazwischen eure Kinder dann betreut, sollte dein Mann wieder arbeiten.

Mitglied inaktiv - 24.11.2020, 07:52



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Zu deiner Frage... Wenn ihr nur Aufstocker seid wegen Corona, seid ihr doch in 2023 längst aus dem Bezug raus. Wenn ihr dann nicht mehr auf staatliche Unterstützung angewiesen seid, interessiert eine Eingliederungsvereinbarung aus dem Jahr 2020 kein Amt mehr.

Mitglied inaktiv - 24.11.2020, 07:58



Antwort auf: Eingliederungsvereinbarung bitte um Hilfe

Es ist nicht verboten in der EZ zu arbeiten. Warum also nicht innerhalb der EZ in TZ arbeiten? Bis zu 30 Std die Woche geht das. Auf das EG hat das nur dann Auswirkungen wenn man noch welches bekommt. Da muss man dann schauen. Du darfst in der EZ bei deinem eigentlichen AG arbeiten, oder mit dessen Zustimmung auch woanders. Vorteil, solange du TZ in der EZ arbeitest bist du weiterhin mit besonderen Kündigungsschutz angesichert. Mein Rat wäre also auch, entweder jetzt schon einen TZ- Job suche, in der Zeit kann dann der Mann babysitten. Oder aber spätestens sobald das Kind einen betreuungsplatz hat. Und darauf hat es Anspruch sobald es 1 Jahr alt wird. Ich würde also für nächsten Sommer, spätestebs ddn Sommer danach einen Platz sichern und dann in TZ einsteigen. Auch in Hinblick darauf das vielr Kinder im ersten Jahr der Betreuung deutlich öfter krank sind. Mit TZ und Kündigungsschutz besser zu managen als mit VZ und keinem Kündigungsschutz. Unanhängig Nun von Alg2 und Corona.

von Felica am 24.11.2020, 14:47