Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Eine Erziehungsgeldfrage

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: Eine Erziehungsgeldfrage

Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Sehr geehrte Frau Bader, wir bekommen im Dez. unser 3. Kind, demnach auch noch die alte Erziehungsgeldregelung. Nun eine kurze Frage, es zählt ja dann das Einkommen meines Mannes aus 2005. Unser Problem ist, dass er 2005 gekündigt wurde und nur bis März arbeiten war. Er hat eine Abfindung erhalten, war dann bis Oktober zu Haus und hat nun (Gott sei Dank) seit 1.11.05 wieder eine Arbeitsstelle. Nun zu meiner Frage: wird denn diese einmalige Abfindung als Lohn mit angesehen und dementsprechend auch angerechnet? Oder zählt das Arbeitseinkommen Jan.-März, dann das Arbeitslosengeld und dann der Lohn ab 01.11.? Vielen Dank


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, Da die Abfindung als normales Einkommen gilt, wird es auch berücksichtigt. Zu überlegen wäre nur, ob man die eine Hälfte in diesem Jahr zahlt und die andere Hälfte der Abfindung im nächsten Jahr. Gruß, NB


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.