Fobu93
Hallo Frau Bader, ich habe inzwischen das alleinige Sorgerecht meiner beiden Kinder (10 und 9 Jahre). Kontakt zum leiblichen Vater war immer sehr wenig bis gar nicht und inzwischen gar nicht mehr, er ist nicht auffindbar, er hat Europa verlassen (nach ihm wird gefahndet). Beide Kinder haben seinen Nachnamen. Ich bin verheiratet und habe mit meinem Mann einen gemeinsam Sohn. Die Großen möchten unbedingt seinen Nachnamen haben, eigentlich von Anfang an, aber ich habe immer wieder versucht den Kindern zu erklären, dass der Nachname keine Bedeutung hat(damit sie nicht traurig sind). Ich wusste nämlich, der leibliche Vater niemals zustimmen würde. Wie sieht es im jetzigen Fall aus? Ich habe im Gerichtsurteil auch stehen, dass der KV nicht auffindbar ist. Muss es über das Gericht laufen, wenn ja, geht die Einbenennung ohne seine Zustimmung (er ist ja nicht auffindbar und es besteht kein Kontak). Mit freundlichen Grüßen
Hallo, man kann seine Zustimmung gesetzlich ersetzen lassen (mit öffentlicher Zustellung). Vorher würde ich mal beim Standesamt versuchen, ob es in der besonderen Situation so geht. Liebe Grüße NB
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