Lillyx
Hallo Frau Bader, Meine Tochter hat nach ihrer Geburt den Nachnamen ihres leiblichen Vaters bekommen. Wir waren nicht verheiratet und haben und hatten auch kein geteiltes Sorgerecht. Nun habe ich vor 2 Jahren geheiratet und sie hat seit 3 Jahren keinen Kontakt mehr zum leiblichen Vater. Er zahlt auch keinen Unterhalt. Ich würde sie gerne einbenennen lassen. Geht das überhaupt? Brauche ich seine Zustimmung? Wohin muss ich mich wenden? Ich danke vielmals. Liebe Grüße Lilly
Hallo, da haben Sie selbst mit seiner Zustimmung schlechte Karten. Eine Ausnahme gilt, wenn der Name ehrenrüchig ist oder nahezu unaussprechbar/ schreibbar Liebe Grüße NB
Mitglied inaktiv
du brauchst seine Zustimmung und könntest es versuchen, diese ersetzen zu lassen. mit Nichtzahlung des unterhalts würde ich aber nicht argumentieren. du könntest auch eine Adoption andenken, vll gefällt ihm dieser gedanke ja auch besser?
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