Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

ein mischung der kindererziehung

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: ein mischung der kindererziehung

Mitglied inaktiv

Beitrag melden

ich habe kein vertrauen in meine S.eltern weil die sich in alles einmischen und meinen sohn 3.j mit in urlaub (griechenland)nehemen wollen und das schon in 20 tagen.Sie haben sich über meienem kopf weg gesetzt weil ich nein gesagt habe und sie haben trotzdem für ihm mit gebucht.Ich weiß nicht wie ich das verhindern soll was kann ich noch machen um ihn einfach hier zubehalten bitte helfen sie mir die machen mich seelig fertig. danke


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Wenn sie ihn ohne Deine Erlaubnis mitnehmen ist es Kindesentführung und sie machen sich strafbar. Sag ihnen das mal. Außerdem könnten sie Probleme an der Grenze bekommen, wenn sie keine Papiere haben, und die wirst Du ihnen ja wohl nicht geben, oder? Ich würde ihnen aber auch bis zur Abreise das Kind nicht unbeaufsichtigt überlassen. Auch dazu kann Dich keiner zwingen. LG, Elisabeth. P.S.: Was sagt denn Dein Mann dazu? Eigentlich wäre es seine Aufgabe, seine Eltern in ihre Schranken zu weisen.


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

wenn du jetzt nachgiebst,wissen sie das sie mit dir immer umspringen können wie sie wollen. also ich finde es schon eine frechheit einfach zu buchen und dein nein nicht zu akzeptieren. es ist dein kind nicht ihres.mach ihnen das klahr sonst hast du immer probleme


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Du kannst jederzeit die Polizei einschalten, wenn sie Deinen Sohn ohne Deine Erlaubnis irgendwohin mitnehmen. Da werden die sehr schnell aktiv. Keine Angst vor so einer Aktion. Das zeigt deinen S.eltern sehr deutlich, wie weit sie gehen können!


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Hallo, ich bin Beamtin und beanspruche jetzt nach der Geburt meines Sohnes 3 Jahre Elternzeit. Mein Arbeitgeber hat mir u.A. mitgeteilt, dass die Elternzeit nicht ruhegehaltsfähig ist. Außerdem habe ich ein Schreiben der Datenstelle der Rentenversicherungsträger bekommen, in dem mir mitgeteilt wird, dass ich durch die Erziehung eines Kindes in ...

Hallo Frau Bader, Ich habe einen deutschen Arbeitsvertrag und befinde mich in Elternzeit. Bleibt der Rentenanspruch bei Umzug ins Ausland (ohne deutschen Wohnsitz) bestehen, solange ich meinen deutschen Arbeitsvertrag habe und mich in Elternzeit befinde? Danke, Lisa

Hallo liebe Frau Bader, in einem Rund-ums-Baby-Newsletter ging es um das Thema Rente. Darin wurde geschrieben, dass man sich die Kindererziehungszeiten (Elternzeit) auf die Rente anrechnen lassen kann. Dies muss mit einem Antrag passieren. Leider weiß ich nicht, wo ich das beantragen kann. An welches Amt muss ich mich da denn wenden? Bis wan ...

Hallo, unsere Familie geht ab Januar für 2 Jahre ins Ausland. Ich werde mich in dieser Zeit ausschließlich um die Kindererziehung meiner beiden Söhne (1 und 3 jahre) kümmern. Momentan bin ich arbeitslos, beide Kinder besuchen die Kita. Wie kann ich mir die Kindererziehungszeiten in Deutschland anrechnen lassen, wenn ich keinen Anspruch auf Elternz ...

Sehr geehrte Frau Bader, ich sitze über dem Antrag auf ALG und ich bin etwas überfordert mit dem Zusatzblatt bezüglich der Kindererziehungszeiten. Es wird darauf gefragt, ob ich in den letzten 5 Jahre ein Kind erzogen und betreut habe. Dazu wollen sie einen Zeitraum wissen. Ist der Anfang das Geburtsdatum meines Sohnes? Und bis wann? Gebe ich ...

Hallo Frau Bader, es gibt für die ersten drei Jahre die Elternzeit, wenn ich diese denn voll beanspruche oder nicht bis zum 8. Lebensjahr aufschiebe. Aber es gibt auch Kolleginnen, die - solange die Kinder minderjährig sind (oder bis zum 14. LJ??) - zu Hause bleiben und trotzdem noch "angestellt" bei dem Unternehmen sind. Wie nennt man die ...

Liebe Frau Nicola Bader, ich habe eine Frage zu dem Zusatzblatt "Zeiten der Kindererziehung" für die Beantragung von ALG. Dort ist auszufüllen von wann bis wann ich ein Kind in den letzten 5 Jahren erzogen und betreut habe. Das habe ich. Ich bin nun unsicher welches Datum ich bei "bis wann" angeben muss. Das Datum, ab dem mein Kind von einer ...

Sehr geehrte Frau Bader, ich sitze über dem Antrag auf ALG und ich bin etwas überfordert mit dem Zusatzblatt bezüglich der Kindererziehungszeiten. Es wird darauf gefragt, ob ich in den letzten 5 Jahre ein Kind erzogen und betreut habe. Dazu wollen sie einen Zeitraum wissen. Ist der Anfang das Geburtsdatum meines Sohnes? Und bis wann? Gebe ich ...