Mitglied inaktiv
hallo ich habe ihnen gestern schon geschrieben wegen der staatsbürgerschaft. Sie haben geschrieben es kommt auf das recht des landes an. Es wäre das land portugal. Was können sie mir dazu sagen? was wäre in dem fall, wenn mein Ehemann im falle einer trennung das kind mit nach portugal nehmen würde und das kind hätte einen deutschen und einen portugiesischen paß. wir haben uns wie gesagt ausgemacht, das das kind beide staatsangehörigkeiten bekommen soll, jetzt wo feststeht wann wir zum konsulat gehen habe ich angst. bitte helfen sie mir!
Hallo, sorry, ich kenne mich nur im dt. Recht aus.Können Sie die Landessprache? Dann lassen Sie sich telefonisch von einem Koll. von dort beraten. Ich glaube nicht, dass man Ihnen auf dem Konsulat Auskunft geben kann. Aber empfehlenswerte Foren für binationale Familienrechtsfragen findet man unter: www.binational-in.de und www.info4alien.de Gruß, NB
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