Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Eigene Dienstplangestaltung in Elternteilzeit

Frage: Eigene Dienstplangestaltung in Elternteilzeit

MichiSche

Beitrag melden

Guten Tag, ich befinde mich aktuell noch in der Elternzeit. Ab Januar 2022 fange ich mit 20 % an in der Elternzeit zu arbeiten. Meine komplette Elternzeit endet am 31.5.2022. in der Schwangerschaft hatten wir eine Rechtsberatung zum Thema Elterngeld bei einer Anwältin. Nach dieser Veranstaltung konnte man noch einige Fragen stellen unsere Frage war wie flexibel man ist was die Dienstplangestaltung angeht (ich würde ganz normale Dienste machen aber eben nur Frühdienst). Da ich in der Pflege arbeite, eine Tagesmutter habe die nicht jederzeit kann ( Betreuung nur von Mo-Do von 8-15 Uhr) wurde mir gesagt, dass es möglich ist dass der Arbeitgeber mir meine Wunschdienste erfüllen muss solange ich mich in EZ befinde. Nun hatte ich Am Telefon mit dem Pflegemanagement ausgemacht dass ich vier Tage am Stück arbeiten und nur Frühdienst du nachher da ist die Betreuung nicht anders zulässt. Jetzt schieß die Leitung quer und möchte das nicht was kann ich tun? Beziehungsweise wo finde ich gegebenenfalls Information darüber was ich darf.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, Sie haben keinen Anspruch auf bestimmte Zeiten, es sei denn, es ist vertraglich so vereinbart. Liebe Grüße NB


Felica

Beitrag melden

Wie die Rechtsberatung sagte, es ist möglich. Der AG ist aber nicht dazu verpflichtet. Du hast also keinen Anspruch auf Wunscharbeitszeiten. Ausnahme, Du hast das bereits so dem AG mitgeteilt, im Idealfall bei dem Mitteilung der EZ das du nur an bestimmten Tagen und Uhrzeiten arbeitest innerhalb der EZ und der AG hat dem damals nicht widersprochen. Dann kannst du dich darauf beziehen. Wirst du dich mit dem AG nicht einig, kannst du aber in der EZ mit seiner Zustimmung woanders arbeiten und solange du nichts neues hast, über die vereinbarten Zeiten teilweise ALG1 beziehen.


misses-cat

Beitrag melden

Ich glaube du hast mit der Rechtsberatung aneinander vorbei geredet. Klar ist du hast die Möglichkeit darum zu bitten aber der Arbeitgeber ist nicht dazu verpflichtet dir das zu ermöglichen. Ne Möglichkeit wäre im Springerpool zu arbeiten falls dein Arbeitgeber das hat, da kann man sehr genau seine Arbeitszeiten angeben, mache ich selber so


MichiSche

Beitrag melden

Diese Rechtsberatung sagte mir das ich rechtlichen Anspruch darauf habe und man dsd sogar einklagen könnte (frage ist dann ob man dort noch lange arbeitet )


cube

Beitrag melden

Wünschen darfst du dir alles ;-) - der AG muss aber nicht allem zustimmen. Er muss nämlich auch die Interessen des Unternehmens und der kompletten Belegschaft berücksichtigen. Und wenn da dein Wunsch nicht umsetzbar ist, hast du keine Handhabe bzw.- Rechte, irgendetwas einzufordern. Kinderbetreuung ist Privatsache und der AG ist lediglich gehalten, familienfreundlich zu entscheiden - aber siehe oben: sprechen betriebliche Belange dagegen ... Es sei denn, man hat dir eben auf deinen schriftlichen Antrag bereits eine Zustimmung erteilt und diese auch nicht innerhalb der Frist widerrufen. Dann gilt der Antrag genehmigt wie gestellt.


misses-cat

Beitrag melden

Dann hat dir die Rechtsberatung totalen Blödsinn erklärt, sorry wenn ich das so hart sage. Frau Bader wird das noch bestätigen


Felica

Beitrag melden

Wenn die Rechtsberatung das so gesagt hat, dann wende dich an diese, die soll dir das bescheinigen. Aber das wird sie nicht können. Den du hast wie gesagt zwar einen gesetzlichen Anspruch auf eine TZ-Stelle wenn ihr mehr als 15 Mitarbeiter habt, das sogar auch nach der EZ, aber keinen rechtlichen Anspruch auf Wunscharbeitszeiten. Außer wie ich bereits schrieb, der AG hat es versäumt innerhalb einer bestimmten Frist denen zu widersprechen.


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.