Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Ehename

Frage: Ehename

Sarah23-0

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Hallo Frau Bader, ich habe nach der Scheidung einen Doppelnamen. Den meines Ex Mannes da unser Kind so heißt und meinen Geburtsnamen. Sollte ich wieder heiraten und mein neuer Mann nimmt meinen Namen an, muss er dann den ganzen Doppelnamen nehmen oder langt der Geburtsname dann von mir? Danke für Ihre Hilfe!


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Doppelnamen sind als Ehenamen nicht gestattet. Auch halte ich es nicht für möglich, nur einen Teil des alten Doppelnamens zum neuen Familiennamen zu bestimmen. Ich denke (aber fragen Sie lieber nochmal beim zuständigen Standesamt nach) Sie können seinen Namen nehmen oder sich vorher für einen der beiden Namen entscheiden. Liebe Grüße NB


Feuerschweifin

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"Existiert bereits vor der Heirat bei einem der Partner ein Doppelname kann dieser auch als Familienname gewählt werden. Dreifachnamen sind allerdings nicht erlaubt, so wird die Entstehung von Bandwurm-Namen im Laufe unterbunden." https://steltzer-kanzlei.de/familienrecht/namensrecht/ abgerufen am 23.08.21 Dein kompletter Doppelname scheint schon mal zu gehen als Ehename, da du schon vor der Hochzeit diesen Doppelnamen hast. Ob nur einer der beiden geht, und falls ja, welcher, weiß ich leider nicht.


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