Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Ehemann wurde eine Kur bewilligt. Steht mir von rechtswegen da irgendeine "Hilfe

Frage: Ehemann wurde eine Kur bewilligt. Steht mir von rechtswegen da irgendeine "Hilfe

tequila2

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Mein Mann und ich sind beide berufstätig . Wir haben zwei Kinder (7 und 2 Jahre alt). Aus gesundheitlichen Gründen darf er für drei Wochen in Kur. Unser Tagesablauf sieht folgendermaßen aus: ich gehe morgens um 5 Uhr aus dem Haus und fahre zur Arbeit ( einfache Strecke 120 km). Er bringt dann die Kinder in die Schule bzw. in die Kita und fährt danach selbst zur Arbeit. Ich komme gegen 17.30 Uhr von der Arbeit zurück und hole auf dem Weg die Kids aus ihren jeweiligen betreuungen ab. Mein Mann kommt später nachhause, damit er seine Wochenarbeitszeit erfüllen kann. Wenn er also in Kur ist, brauche ich ja jemanden ab 5 Uhr morgens im Haus der sich um die Kinder kümmert und seine "Aufgaben" erfüllt. Unser Bekanntenkreis hat selbst Kinder und keiner kann da leider aushelfen. Welche Möglichkeiten habe ich? Ist da vielleicht auch was rechtlich geregelt oder wohin kann ich mich mit dem Problem wenden? MfG


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Mit einer in der Regel externen Haushaltshilfe unterstützt die Krankenkasse Familien mit Kindern unter zwölf Jahren, wenn wie hier der Vater wegen eines Krankenhausaufenthalts die Kinder nicht mehr versorgen kann. In ihren Satzungen können die Krankenkassen weitergehende Leistungen vorsehen, etwa für eine Erholungsphase nach dem Krankenhausaufenthalt. Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung erhalten Haushaltshilfe, wenn ihnen wegen Krankenhausbehandlung oder wegen häuslicher Krankenpflege, Mütter- (genesungs-)kur oder einer Vorsorge- bzw. Rehabilitationskur die Weiterführung des Haushalts nicht möglich ist. Voraussetzung ist, dass im Haushalt ein Kind lebt, das bei Beginn der Haushaltshilfe das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder das behindert und auf Hilfe angewiesen ist. Bei beiden Varianten ist ferner Voraussetzung, dass eine im Haushalt lebende Person den Haushalt nicht weiterführen kann. Weiter kann die Satzung bestimmen, dass die Krankenkasse in anderen als den genannten Fällen Haushaltshilfe erbringt, wenn Versicherten wegen Krankheit die Weiterführung des Haushalts nicht möglich ist. Als Haushaltshilfe stellt die Krankenkasse eine Ersatzkraft; sofern dies nicht möglich oder zweckmäßig ist, werden die Kosten für eine selbstbeschaffte Ersatzkraft in angemessener Höhe erstattet. Eine Erstattung erfolgt nicht für Verwandte und Verschwägerte bis zum zweiten Grad. Ersatzkräfte stellen u.a. - auch für nicht versicherte Personen - die Sozialen Dienste und Sozialstationen (§§ 38, 132 Sozialgesetzbuch V.). Liebe Grüsse, NB


Felica

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Am besten erst einmal an den AG. Evtl kommt er ja bei den Arbeitszeiten entgegen. Ob über die KK eine Haushaltshilfe möglich ist bezweifel ich. Bliebe noch ein Babysitter, Tagesmutter oder ähnliches.


Sternenschnuppe

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Dann müsste das doch auch beim Mann gehen? Ruf bei der Krankenkasse an und Frage nach, er betreut die Kinder am Morgen und fällt aus da Klinik, was für Unterlagen für eine Haushaltshilfe benötigt werden. Vielleicht kannst Du alternativ auch Uraub nehmen einen Teil davon?


Ani123

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Dir steht eine Haushaltshilfe von der Krankenkasse aus zu.


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