Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

eheänl.Gemeinschaft

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: eheänl.Gemeinschaft

Mitglied inaktiv

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Hallo Frau Bader, ich habe aus erster Ehe 2 Kinder und mit meinem neuen Partner 1 Kind.Wir leben in einem gemeinsamen Haushalt.Wie können wir uns gegenseitig absichern und sollte es zur Trennung kommen was müssen wir beachten.(Hausrat teilen,Auto usw.)Vieleicht können Sie mir eine E-Mail Adresse nennen,wo ich näheres erfahre. Danke im voraus


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Liebe Angel, da das Gesetz die Ehe schütz, ist es unmöglich, durch die nichteheliche Lebensgemeinschaft die selben Rechtsfolgen auszulösen. Der Hintergrund ist, dass man sich ja gerade nicht verpflichtet, für den anderen zu sorgen. Ich kann hier nicht alle zu beachtenden Punkte nennen, dass würde zu weit führen. Sie können sich aber gerne gegen eine Bezahlung von DM 50 an die Seite www.homepage-recht.de wenden. Gruß, NB


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