nadinemae
Hallo! Ich habe ein betriebliches TeilBV.. arbeite also 4h pro Tag im Büro.. Da auch Schichten etc verboten sind würde mir nach muschg der durchschnittliche Lohn aus 3 Monaten vor Eintritt dee Ss zustehen.. ich arbeite seit 3 Jahren im Unternehmen. Schwangerschaft seit Oktober.. im Januar wurde mein Vertrag übernommen (gleiche Stelle etc), aber von den Konditionen her sind wir in den Tvöd gewechselt (vorher Stiftung). Nun bekomme ich aber ca 500 euro netto weniger, da ich keine Ausgleichszahlungen bekomme. Ich warte seit Wochen auf Antwort diverser Stellen. Ist das rechtens so, da der Tarifvertrag sich geändert hat? Wir wurden automatisch übernommen, Alternative wäre nur Kündigung gewesen. Ich bekomme somit jetzt quasi nur meinen normalen Nettolohn ohne Zuschläge die ich ja nicht arbeiten darf. Leider wären das ziemliche Einschnitte beim Elterngeld.
Hallo, ob dieser Übergang zulässig vorgenommen wurde, kann ich nicht entscheiden. Wenn aber eine Lohnänderung dauerhaft vorgenommen wurde, gilt der dauerhafte neue Lohn. Sie würden ja sonst bessergestellt als ohne Schwangerschaft. Liebe Grüße NB
Lena_1922
Hast du beim Betriebsübergang zwischen Stiftung und neuen AG eine Änderungskündigung zu deinem Gehalt bekommen? Das war dann ja schon zum Jahreswechsel, oder ? Dagegen müßtest du vorgehen - am besten mit einem Anwalt. Bei der Berechnung zählen nur die Fakten und Zahlen.
nadinemae
Wir haben einen Überleitungsvertrag bekommen, zu selben konditionen eben etc, damit auch jeder in die entsprechende Stufe übergeleitet wird. Ja das ist leider schon ne Weile her.
Da mir aber am Anfang gesagt wurde die Augleichszahlingen kommen eben 2 Monate später wegen tvöd musste ich eben auf die ganzen abrechnungen warten.. daher konnte ich erst Ende März den Januar komplett einsehen
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