Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Dürfen die Übersstunden einfach weggenommen werden?

Frage: Dürfen die Übersstunden einfach weggenommen werden?

LyGu

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Guten Tag Frau Bader, ich bin im ambulanten Pflegedienst tätig und habe im Januar 3 bis 4 Wochen Arbeitsverbot vom AG bekommen, bis sie was geeignetes gefunden haben wo ich ausüben kann. Ich bin 50% angestellt und hatte Anfang Januar 59 Überstunden. Ab Februar hatten sie dann eine neue Tätigkeit für mich gefunden, 1 mal in der Woche für 5 Std. Sonst eine 19,5 Std Woche gehabt vor neuer Tätigkeit. Jetzt meine Frage: Auf einmal sind die 59 Überstunden komplett weg und es stehen minus 33std. Ist das rechtens? Darf mein Arbeitgeber an die 59 Überstunden ran? Wäre sehr Dankbar um eine Auskunft bevor ich meinen AG anspreche. Grüsse L.G.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, mmeinen Sie, ob der Arbeitgeber die Überstunden anrechnen darf für die Freistellung? Nein das darf er nicht Oder meinen Sie, ob die Überstunden berücksichtigt werden bei dem Lohn für die nächste Zeit wegen der Umsetzung? Dazu der durchschnittliche Lohn der letzten drei Monate vor Eintritt der Schwangerschaft. Da werden also auch Überstunden berücksichtigt. Liebe Grüße NB


Felica

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Nein darf er nicht wenn er dich bis zur Klärung freigestellt hatte. Auch muss er jetzt die vertragliche Arbeitszeit bezahlen. Fraglich ist halt was in deinem Vertrag steht. Wenn dort 5 Std die Woche stehen, muss er dich auch nur für 5 Stunden zahlen, die bisher angesammelten Überstunden bleiben aber erhalten. Stehen da die 19,5, er hat aber nur Arbeit für 5 Stunden, dann muss er trotzdem die 19,5 zahlen, du arbeitest dann über die 5 Stunden und bekommst für die Differenz ein Teil-Beschäftigungsverbot. Geld bekommt der AG über die Umlage wieder. Fraglich ist also wenn nur was für die 3-4 Wochen im Januar vereinbart war. Ob du Überstunden abbauen sollst oder ob man dich freigestellt hat.


chrissicat

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Nein, das geht nicht. Aber sprich mal mit deinem Arbeitgeber. Möglicherweise ist nur im Zeiterfassungssystem das (Teil)Beschäftigungsverbot noch nicht erfasst. Bezahlen muss er dir deine vertraglich vereinbarte Arbeitszeit, auch wenn er dich zur Einhaltung der Mutterschutzrichtlinien nur weniger beschäftigen kann.


LyGu

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Es war nur das schriftliche Arbeitsverbot abgesprochen und nicht's von Überstunden Abbau. Deswegen war ich verwundert, hätte sie mir gerne auszahlen lassen. Und vertraglich wurde nichts verändert. Weiter beschäftigt wie eine 50% Fachkraft und das selbe Gehalt. Werde wohl in den sauren Apfel beißen und nachfragen müssen. Dankeschön für eure Antworten


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