Mitglied inaktiv
Ich werde im januar 16 und mein kind kommt im august zur welt. der vater des kindes geht noch zur schule,also ist er nicht unterhaltspflichtig. -werden seine eltern herangezogen oder zahlt das jugendamt den unterhaltsvorschuss? -wenn ich vater unbekannt angebe,aber auf den unterhaltsvorschuss vom jugendamt freiwillig verzichte (möchte nicht unter druck gesetzt werden),bekomme ich dann trotzdem sozialhilfe (256 €)?
Liebe Mary, wende Dich bitte an eine Hilfsorganistation wie Pro familia o.ä. Vielleicht hast Du einen Lehrer, dem Du vertraust? Ansonsten würde ich auf jeden Fall die HIlfe des Jugendamtes in Anspruch nehmen, da Du minderjährig bist, müssen die eh kommen. Warum also auf den Unterhaltsvorschuß verzichten? Den Vater würde ich auch angeben. Zum einen haben Du und das Kind Ansprüche ihm gegenüber, zum anderen muss er auch einstehen. Evtl. auch seine Eltern. Gruß, NB
Die letzten 10 Beiträge
- Resturlaub während eines Minijobs in der Elternzeit
- Wird Urlaub aus Vollzeit nach EZ in Teilzeit umgerechnet?
- Rechtlicher Aspekt
- Ablehnung 3. Jahr Elternzeit wen vorher Aufhebungsvertrag abgelehnt
- Vorzeitige Beendigung der Elternzeit wegen erneuter Schwangerschaft – Frage zur Besoldung und Beschäftigungsverbot (Beamtin in Hessen)
- Stillzeit in der Tierarztpraxis
- Elternzeit
- Urlaub aus Mutterschutz Zeit nehmen
- Rückfrage zu Elterngeld und Partnermonate / Sind Änderungen der Aufteilung Elterngeld / ElterngeldPlus möglich?
- Kinderärztin möchte keine Verordnung für eine KG ausstellen-Gründe?