Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

DRINGEND!!!!

Frage: DRINGEND!!!!

Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Ich werde im januar 16 und mein kind kommt im august zur welt. der vater des kindes geht noch zur schule,also ist er nicht unterhaltspflichtig. -werden seine eltern herangezogen oder zahlt das jugendamt den unterhaltsvorschuss? -wenn ich vater unbekannt angebe,aber auf den unterhaltsvorschuss vom jugendamt freiwillig verzichte (möchte nicht unter druck gesetzt werden),bekomme ich dann trotzdem sozialhilfe (256 €)?


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Liebe Mary, wende Dich bitte an eine Hilfsorganistation wie Pro familia o.ä. Vielleicht hast Du einen Lehrer, dem Du vertraust? Ansonsten würde ich auf jeden Fall die HIlfe des Jugendamtes in Anspruch nehmen, da Du minderjährig bist, müssen die eh kommen. Warum also auf den Unterhaltsvorschuß verzichten? Den Vater würde ich auch angeben. Zum einen haben Du und das Kind Ansprüche ihm gegenüber, zum anderen muss er auch einstehen. Evtl. auch seine Eltern. Gruß, NB


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.