Mitglied inaktiv
Sehr geehrte Frau Bader, aus beruflichen Gründen müssen wir diesen Monat unziehen. Da die Entfernung zwischen den Wohnungen 450km beträgt, haben wir nach der ersten Besichtigung der neuen Wohnung alles weitere schriftl. bzw. telefonisch mit dem Vermieter erledigt. Die Wohnung wurde vom Vormieter mangelhaft übergeweißt und wir haben sie unrenoviert übernommen. Unser Maler wies uns dann auf Feuchtigkeitsschäden in WZ, SZ und KiZi hin. Diese haben wir fotografiert. Er hat versucht, die Stellen abzudichten. Trotzdem ist die Feuchtigkeit wiedergekommen. Der Umzug steht nun für 20.04.01 an. Inzwischen hat die Vermieterin den Heizkörper im SZ abnehmen lassen, wobei die frisch gestrichene Wand beschädigt wurde. Laut Auskunft eines Nachbarn (6 Parteien) sind die Vormieter aus diesem Grund ausgezogen (uns wurde gesagt, die haben sich ein HAus gebaut) und eine andere Familie zieht jetzt aus. Das Kind hat chron. Husten und die Frau eine Schimmelpilzallergie. Anscheinend besteht das Feuchtigkeitsproblem schon länger. Laut Aussage des NAchbarn prozessieren auch einzelne Parteien. Ich bin im 3. Monat schwanger und habe unter diesen Umständen natürlich wenig Ambitionen, dort einzuziehen. Teppiche und Küche sind bereits geordert. Wie verhalten wir uns am besten? Können wir außerordentlich kündigen? Wurden wir getäuscht? Wer trägt die entstandenen und noch entstehenden Kosten? Ich hoffe, Sie können mir helfen. Vielen Dank Bianca
Mitglied inaktiv
hallo ! das hört sich ja grauselig an... ich kann euch nur raten wenn ihr eine gute rechtsschutz mit mietrechtsschutzt habt diese wohnung aufzugeben und aufgrund gesundheitlichen aspekten zu argumentieren. versucht noch so lang wie möglich in der jetzigen wohnung zu bleiben und sucht euch schnellstens eine neue.. es gibt bestimmte anlaufstellen für sowas.. erkundigt auch mal beim verbraucherschutzverein... ich drück euch die daumen sabine
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