Mitglied inaktiv
Mit einem Doppelnachnamen hat der der Vater dann auch mehr Rechte? Oder bleibt alles beim gleichen. Bianca
Liebe Bianca, wer soll den Doppelnamen bekommen + sind die Eltern verheiratet? Gruß, NB
Mitglied inaktiv
Also es ist so das ich im Dezember ein Baby bekomme. Der Vater und ich sind nicht verheiratet. Er moechte das das Kind unsere beider Nachnamen bekommt. Deshalb auch die Frage wird er durch einen Doppelnachnamen auch mehr Rechte haben. Danke fuer ihre Muehe Bianca
Mitglied inaktiv
hi bianca, es geht gar nicht, dass das kind einen doppelnamen erhält. es wird entweder deinen oder den des vaters tragen können. wenn du das alleinige sorgerecht hast, bestimmst du welchen namen es tragen soll. für den fall, dass es den namen des vaters haben soll, muß dieser zustimmen!
Die letzten 10 Beiträge
- Urlaubszeiten aus Mutterschutz nehmen
- Krankengeld
- Elternzeit Ende direkt krank
- Elternzeit und BV
- Ende Elternzeit,BV und neuer TZ-Vertrag in einem Monat
- Elterngeld 2. Kind / Kind 1 ist 22 Monate bei Geburt
- Erneute Schwangerschaft, Beschäftigungsverbot und Elternzeit
- Neuer Job trotz Schwangerschaft?
- Kündigung während EZ, neuer AG
- Abfindungsangebot während Elternteilzeit (und schwanger)