Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

@desireekk!!!! aber auch andere!

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: @desireekk!!!! aber auch andere!

Mitglied inaktiv

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Hoffe, Du kannst mir diese Frage beanworten. Ich bin der Ansicht, dass ein Arbeitloser, der nun als freier Handelsvertreter für eine Firma arbeiten möchte und zu Beginn ein Fixum von 1250€ erhält und anschliessend auf Provisoinsbasis bezahlt wird, keinen Anspruch auf die Zahlung der Existensförderung hat (früher ICH-AG). Die Angabe der Selbständigkeit wäre doch dann Betrug, oder?? LG Nadine


Mitglied inaktiv

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Hallo, hm.. ichkenne die neue Arbeitsagentur-Förderung nicht (so genau). Die Frage ist, wie das mit dem "Fixum" läuft... ist es rückzahlbar, wenn nicht entsprechend Umsatz dagegen steht? BTW: 1250 EUr sind gerade viel, wenn davon noch Renten-, Arbeitslosen(?)- und Krankenversicherung weggeht... Viele Grüße Désirée


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