Mitglied inaktiv
Hoffe, Du kannst mir diese Frage beanworten. Ich bin der Ansicht, dass ein Arbeitloser, der nun als freier Handelsvertreter für eine Firma arbeiten möchte und zu Beginn ein Fixum von 1250€ erhält und anschliessend auf Provisoinsbasis bezahlt wird, keinen Anspruch auf die Zahlung der Existensförderung hat (früher ICH-AG). Die Angabe der Selbständigkeit wäre doch dann Betrug, oder?? LG Nadine
Mitglied inaktiv
Hallo, hm.. ichkenne die neue Arbeitsagentur-Förderung nicht (so genau). Die Frage ist, wie das mit dem "Fixum" läuft... ist es rückzahlbar, wenn nicht entsprechend Umsatz dagegen steht? BTW: 1250 EUr sind gerade viel, wenn davon noch Renten-, Arbeitslosen(?)- und Krankenversicherung weggeht... Viele Grüße Désirée
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