tanjablixen
hallo frau bader, ich habe einen sohn, er wird im september 3 jahre alt. er wird seit 2 jahren von einer tagesmami betreut, die er sehr liebt und er sich auch dort sehr wohl fühlt. im mai diesen jahres mußte ich eine weiterbewilligung einreichen, da der vertrag mit dem jugendamt immer nur für 1 jahr bewillig wird. wir wohnen in duisburg wir bekamen für die betreuung der tagesmutter eine bewilligung bis sept. 2013!!!! jetzt fällt der dame vom jugendamt ein, das mein sohn im september 2012 3 jahre wird und möchte das er in die kita geht. ich habe ihn gleich nach der geburt angemeldet, leider ist bisher nichts frei. die dame vom amt, möchte ihn in eine kita stecken die ich nicht mag. meine frage, muß ich meinen sohn von der tagesmutter abmelden mit 3 jahren und ihn in die kita geben??? ist das gesetzl. irgendwo geregelt??? leider finde ich nichts in dieser richtung. die dame vom jugendamt, sagte mir, sie will die weiterbewilligung zurücknehmen... kann sie das??? für mich wäre es sehr schlimm, da ich ab september eine weiterbildung mache. ich danke ihnen, das sie sich zeit für mein anliegen nehmen s. haack
Hallo, wenn, ist dies über die Kostenminderung Pflicht zu begründen. Der Kindergarten ist sicherlich billiger als die Tagesmutter. Zu prüfen ist in diesem Zusammenhang allerdings, inwieweit die bereits getätigte Bewilligung dem entgegensteht. Das kann nur ein Kollege vor Ort feststellen. Liebe Grüße, NB
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