Mitglied inaktiv
Sehr geehrte Frau Bader, ich lebe mit meinem Lebensgefährten zusammen.Wir haben eine 3Mon.alte Tochter.Ich würde gerne wieder arbeiten. Habe mich auch schon beworben.Leider bekam ich eine Absage.Damit ging ich zum Sozialamt und wollte wissen ob ich,bis ich Arbeit gefunden habe,Sozialhilfe bekommen kann.Der Sachbearbeiter rechnete alles durch und sagte mir dann,dass mir Beihilfe zustehen würde.Aber nur in Form eines Darlehens weil ich mich um Arbeit bemühe.Die Sozialhilfe könnte ich aber nicht zurückzahlen weil ich ja nicht soviel Stunden arbeiten könnte und somit auch nicht allzuviel Geld verdienen würde.Ich bin doch kein Sozialschmarotzer sondern möchte nur vorübergehend das beanspruchen wofür diese Soziale Einrichtung ursprünglich eingerichtet wurde.Muss ich das so hinnehmen?Oder würden Sie mir raten einen Rechtsanwalt einzuschalten?Versichert sind wir.
Hallo, das kann ich so schwer sagen. Wenn Sie eine rechtschutzversicherung haben, würde ich auf jeden FAll vorher erst mal fragen, ob das abgedeckt ist. Gruß, NB
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