Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, danke für die schnelle Antwort ! Ich bekomme natürlich das Beschäftigungsverbot von meinem Gynäkologen weil ich als chirurgische Arzthelferin meinen Beruf gesetzlich zum Schutze des Ungeborenen nicht mehr ausüben darf, ich bin OP-Assistentin und darf dies nicht mehr machen und eine andere Tätigkeit steht in der Praxis für mich nicht zur Verfügung somit das Arbeitsverbot ! Noch eine Frage: wie wird das Mutterschutzgeld errechnet ? DANKE
Hallo, ach so! Das beruhigt mich - ich bin da inzwischen sehr empfindlich, weil mich hier schon so mancher in der unseriösen Richtung befragt hat! Das MG berechnet sich nach dem durchschnittl. Gehalt der letzten 13 Wo. Liebe Grüsse, NB
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