Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Corona in der Arbeit

Frage: Corona in der Arbeit

Mitglied inaktiv

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Ich arbeite im Einzelhandel in einem sehr großen Baumarkt. Eigentlich hätten wir ja auch ab Mittwoch zu nur leider siet es jetzt so aus das wir für Gewerbekunden wider wie beim ersten Mal offen haben. Das war schon beim ersten Mal ein Horror ich stand an der Info vorne und mußte alle Gewerbescheins mit den Personalausweisen überprüfen ob sie es auch sind. Ich würde beleidigt angeschrien einer wurde sogar handgreiflich. Jetzt hab ich natürlich panig das es mir dieses Mal auch so get. Muß ich als schwangere im Lokdoun wirklich vorne stehen welche Rechte habe ich? Und was heißt eine schwanger darf nur den Minimum an Gefahren ausgestreut werden? Ich kann nicht Mal wo anders hin weil ich überall Kunden Kontakt habe und es helt sich ja keiner an die Abstand regeln permanent muß Mann sie drauf aufmerksam machen.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, mit Maske und Scheibe kann ich keine Gefahr erkennen. Eine Gefahr von den Kunden kann ich ansonsten nicht erkennen. Liebe Grüße NB


mellomania

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wenn du eine maske trägst und eine plexiglasscheibe da ist, wie das pflicht ist, dann bist du maximal geschützt.


Felica

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Warte doch erst einmal ab ob dein AG dich nun nicht dann daheim lässt. Immerhin werdet ihr nicht das komplette Personal benötigen wenn ihr nur für Geschäftskunden offen habt. Sollte dein AG dich allerdings einsetzen, dann ist das rechtlich soweit OK. Da Trennwände und meistens auch Maske dahinter. Und die Kunden müssen ja auch Maske tragen.


Mitglied inaktiv

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Weiß der Arbeitgeber, dass du schwanger bist? Schwangerschaftsattest vorgelegt? Wenn ja, dann gehören sowohl die Handgreiflichkeiten, wie auch die psychischen Belastungen und die mögliche Infektionsgefährdung in die Gefährdungsbeurteilung. Wenn du nicht weiter kommst, setze dich mit der Aufsichtsbehörde in Verbindung.


Mitglied inaktiv

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Danke! Habe mich heute mit meinem Frauenarzt auch Unterhalten und der Berufsgenossenschaft die haben auch gesagt ist unzumutbar es gibt dafür sogar ein Gesetz jetzt das schwanger nicht mehr Gefahren ausgesetzt sind als die Coronavorschriften sind das heißt maximal 5 Personen Kontakt mit maximal zwei Haushalten. Mal schauen was mein Chef morgen für mich tun kann haben ja auch Arbeitsplätze ohne Gefährdung von Ausfälligen Kunden.


mellomania

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dann dürfte mein mann, chef von 90 angestellten, auch nichr mehr arbeiten gehen, da es 90 personen aus 90 haushalten sind. das ist nur im privaten bereicht zutreffend. anders kann das gar nicht nachgeprüft werden. den gyn ist dafür auch gar nicht verantwortlich. es geht um deinen arbeitsplatz. und das obliegt ganz alleine deinem chef. nicht dem gyn. der ist für medizinische dinge da


Tini_79

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einer Tresenkraft im Baumarkt, ernsthaft? :-) Also bei Sicherheitspersonal, Polizei, in psychiatrischen Einrichtungen o.ä., von mir aus, aber am Tresen im Baumarkt ist nicht mit Handgreiflichkeiten zu rechnen und sorry, ich denke, die AP übertreibt da gewaltig. Ausrasten kann immer und überall jemand, da müsste jede Frau in einem Beruf mit Kunden- oder Kollegenkontakt "Handgreiflichkeiten" in der Gef.b. haben.


mellomania

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da es sonst wieder dumme kommentare gibt. sie stellt das dar, als wäre das der innenhof eines gefängnisses. es ist übertrieben. und genau solche damen sind es, die dann panik machen, ein bv möchten etcpp. aber lassen wir das. die arbeit ist nicht gefährlich, sagt auch frau bader. und sie kennt sich ja aus :-)


Mitglied inaktiv

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Der AG von der AP könnte sie auch schwanger in Kurzarbeit setzen. Keine Kunde


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